Extremismus - Karlsruhe:Mordfall Lübcke: Neuer Haftbefehl gegen Stephan E.

Karlsruhe/Kassel (dpa) - Im Mordfall Walter Lübcke hat ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen neuen Haftbefehl gegen den unter Mordverdacht stehenden Stephan E. erlassen und Untersuchungshaft angeordnet. Das teilte die Bundesanwaltschaft (GBA) am Dienstag mit. E. soll Anfang Juni den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben.

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Karlsruhe/Kassel (dpa) - Im Mordfall Walter Lübcke hat ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen neuen Haftbefehl gegen den unter Mordverdacht stehenden Stephan E. erlassen und Untersuchungshaft angeordnet. Das teilte die Bundesanwaltschaft (GBA) am Dienstag mit. E. soll Anfang Juni den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen haben.

Der neue Haftbefehl ersetzt den des Amtsgerichts in Kassel von Mitte Juni. Er ist aus formalen Gründen nötig, weil die GBA die Ermittlungen inzwischen übernommen hat. E. sitzt bereits seit Mitte Juni in Untersuchungshaft.

Am Morgen war der 45-Jährige mit einem Hubschrauber nach Karlsruhe gebracht und dann vom Areal der Bundesanwaltschaft auf das BGH-Gelände gefahren worden. Dort wurde er dem BGH-Richter vorgeführt.

E. hatte gestanden, Lübcke Anfang Juni getötet zu haben. Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und war in früheren Jahren durch Kontakte in die rechtsextreme Szene aufgefallen. Der Kasseler Regierungspräsident war Anfang Juni neben seinem Haus erschossen worden. Der CDU-Politiker war in der Vergangenheit wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen bedroht worden.

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