Extremismus:Hilfe für Terror-Geschädigte

Die Bundesregierung will Betroffene extremistischer Gewalt finanziell stärker unterstützen. "Rechtsextremistische Anschläge zielen auch auf die wirtschaftliche Existenz", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch. Bisher bekommen nach Terroranschlägen nur Hinterbliebene oder Verletzte staatliche Mittel. Künftig können auch Imbissbesitzer oder Kleinunternehmer bis zu 15 000 Euro erhalten, wenn ihr Betrieb bei einem Anschlag - wie etwa in Hanau - wirtschaftlich Schaden genommen hat. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Im Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus, der am Mittwoch tagte, drängten Migrantenverbände zudem auf einen Neustart in der Migrations- und Teilhabepolitik. Schon zu Beginn der Woche hatten sie in einer "Antirassismus-Agenda 2025" gesetzliche Quoten für Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst gefordert, ein Ministerium für Asylfragen und Integration sowie einen "Partizipationsrat". Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), nannte den Ruf nach einer Bündelung der Migrations- und Integrationspolitik "nachvollziehbar".

© SZ vom 03.09.2020 / Lion - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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