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Extremismus - Hannover:Prozess um Anschlag auf türkische Geschäfte: Urteil erwartet

Hannover (dpa/lni) - Im Prozess um einen Brandanschlag auf türkische Geschäfte in Garbsen bei Hannover wird heute das Urteil erwartet. Den vier Angeklagten im Alter zwischen 21 und 24 Jahren wird versuchte schwere Brandstiftung sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen. Die drei Syrer und der Iraker sollen Sympathisanten der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sein. Tausende Kurden in Deutschland hatten Anfang 2018 gegen die türkische Militäroffensive in Afrin im Nordwesten Syriens protestiert, an mehreren Orten gab es auch Anschläge auf Moscheen und türkische Einrichtungen.

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Hannover (dpa/lni) - Im Prozess um einen Brandanschlag auf türkische Geschäfte in Garbsen bei Hannover wird heute das Urteil erwartet. Den vier Angeklagten im Alter zwischen 21 und 24 Jahren wird versuchte schwere Brandstiftung sowie Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen. Die drei Syrer und der Iraker sollen Sympathisanten der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sein. Tausende Kurden in Deutschland hatten Anfang 2018 gegen die türkische Militäroffensive in Afrin im Nordwesten Syriens protestiert, an mehreren Orten gab es auch Anschläge auf Moscheen und türkische Einrichtungen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wirft den vier jungen Männern vor, Mitte März mehrere selbst hergestellte Molotow-Cocktails auf ein Café und einen Handy-Laden geworfen zu haben. Das Sicherheitsglas der Geschäfte hielt, in Brand gerieten laut einem Gerichtssprecher nur eine Markise vor dem Ladenlokal, eine Fenstereinfassung sowie ein Teil der Dachpappe. Die Angeklagten räumten in dem seit Dezember laufenden Prozess die Tat im Wesentlichen ein, bestritten aber, PKK-Unterstützer zu sein. Wegen Platzmangels im Oberlandesgericht Celle wird im Landgericht Hannover verhandelt.

Den zwei 23-Jährigen wird zudem vorgeworfen, in Hannover das Auto eines Türken in Brand gesetzt zu haben. Für sie hat die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten beantragt, für die beiden jüngeren zwei Jahre und drei Monate. Die Verteidiger plädierten für Freiheitsstrafen deutlich unter zwei Jahren. Die Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft.

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