Extremismus - Hamburg:Stehe ich auf "Feindesliste"? Informationen für Betroffene

Hamburg (dpa/lno) - Auf einer von Neonazis geführten "Feindesliste" stehen mehr als 200 Hamburger - von nun an können alle erfahren, ob sie auf der Liste stehen, wie Innensenator Andy Grote (SPD) im Sender NDR 90,3 ankündigte. Das Landeskriminalamt (LKA) habe eine Kontakttelefon unter der Nummer 040 4286 77 055 eingerichtet. "Da kann jeder anrufen und einfach fragen: Stehe ich auf so einer Liste?", sagte Grote. Der Senator betonte, eine konkrete Gefährdung gebe es nach Einschätzung von Bundeskriminalamt und LKA jedoch nicht. "Wir verstehen aber, wenn jemand sagt, dass er gerne wissen würde, ob er auf so einer Liste steht."

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Hamburg (dpa/lno) - Auf einer von Neonazis geführten "Feindesliste" stehen mehr als 200 Hamburger - von nun an können alle erfahren, ob sie auf der Liste stehen, wie Innensenator Andy Grote (SPD) im Sender NDR 90,3 ankündigte. Das Landeskriminalamt (LKA) habe eine Kontakttelefon unter der Nummer 040 4286 77 055 eingerichtet. "Da kann jeder anrufen und einfach fragen: Stehe ich auf so einer Liste?", sagte Grote. Der Senator betonte, eine konkrete Gefährdung gebe es nach Einschätzung von Bundeskriminalamt und LKA jedoch nicht. "Wir verstehen aber, wenn jemand sagt, dass er gerne wissen würde, ob er auf so einer Liste steht."

Die Linksfraktion in der Bürgerschaft hatte Anfang August den Umgang der Hamburger Behörden mit den "Feindeslisten" kritisiert. Sie habe den Eindruck, dass die Innenbehörde mit den Feindeslisten nicht angemessen umgehe, hatte Innenexpertin Christiane Schneider bemängelt. Der Senat hatte in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage Schneiders bestätigt, dass es auf einer den Sicherheitsbehörden seit 2016 bekannten Liste mit knapp 25 000 Einträgen auch 364 Datensätze mit Bezug zu Hamburg gibt. "236 Personen mit aktueller Hamburger Meldeanschrift, 79 ohne aktuelle Hamburger Meldeanschrift und weitere 49 ohne eindeutige aktuelle Meldeanschrift", hieß es in der Antwort.

Damals hatte der Senat auch erklärt, eine Information der gelisteten Personen werde in Hamburg auch nach "erneuter individueller Beurteilung" nicht für nötig gehalten.

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