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Extremismus - Hamburg:Ermächtigungsgesetz-Vergleich beschäftigt Verfassungsschutz

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Hamburg (dpa/lno) - Der Vergleich des Infektionsschutzgesetzes des Bundes mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten durch Hamburgs AfD-Fraktionschef Alexander Wolf wird ein Fall für den Verfassungsschutz. Er habe Wolfs Aussagen sehr genau registriert, sagte Hamburgs Verfassungsschutzchef Torsten Voß dem Hörfunksender NDR 90,3. Sie könnten als eine Relativierung angesehen werden für "die Ermächtigungsgesetze, die Grundlage für die Abschaffung der Gewaltenteilung und Grundlage für die Machtergreifung Adolf Hitlers gewesen sind und in deren Folge es zu sechs Millionen Toten und mehr gekommen ist".

Wolf hatte den Vergleich am Mittwoch in der Bürgerschaft in der Debatte um die Corona-Folgen gezogen. Die AfD als Gesamtpartei wird vom Verfassungsschutz derzeit nicht beobachtet, allerdings würden seit März in Hamburg Mitglieder des offiziell aufgelösten sogenannten Flügels der AfD beobachtet. Im Bezirksverband Mitte und im Bezirksverband Wandsbek gebe es AfD-Mitglieder, die der Verfassungsschutz zum Flügel rechne, sagte Voß.

Wolf warf dem Verfassungsschutz am Freitag vor, eine politisch instrumentalisierte Behörde zu sein, und kündigte rechtliche Schritte gegen Voß an. Er habe in seiner Rede sachlich juristisch argumentiert und davor gewarnt, dass nicht zu viel Macht vom Parlament auf die Exekutive verlagert werden dürfe, sagte Wolf. "Der VS-Chef maßt sich an, die Rede eines gewählten Oppositionspolitikers zu kommentieren - das ist ein Skandal." Der Verfassungsschutz solle Brandmelder, nicht Brandstifter sein.

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