Extremismus - Halle (Saale):Mutmaßliche IS-Kämpferin zu Prozessbeginn gesprächig

Extremismus - Halle (Saale): Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Naumburg/Halle (dpa/sa) - Zu Beginn eines Prozesses gegen eine mutmaßliche IS-Kämpferin hat die Angeklagte sich umfangreich zu den Vorwürfen geäußert. Sie werde auch am Mittwoch ihre Aussage fortsetzen, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Naumburg am Dienstag mit. Die Verhandlung fand im Justizzentrum in Halle unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da die Angeklagte zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Taten teilweise minderjährig war. Ihr wird vorgeworfen, sich an der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) beteiligt zu haben.

Die heute 23-jährige Angeklagte soll sich 2014, als Schülerin einer zehnten Klasse eines Gymnasiums, radikalisiert haben. Sie habe später den Entschluss gefasst, sich in das Herrschaftsgebiet der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat zu begeben, um sich dieser anzuschließen und sich am Aufbau eines religiös-fundamentalistischen Staates nach den Regeln der Scharia zu beteiligen, so der Sprecher.

Sie reiste demnach in das Herrschaftsgebiet des IS nach Syrien, heiratete den Angaben zufolge einen deutsch-tunesischen IS-Kämpfer und bekam drei Kinder. Sie soll die Kinder bewusst im Sinne der IS-Ideologie erzogen haben und erhielt vom IS monatliche finanzielle Zuwendungen.

Zudem wirft ihr die Generalstaatsanwaltschaft völkerrechtswidrige Aneignung von Sachen der gegnerischen Partei vor. Dabei gehe es darum, dass die Angeklagte mit ihrem Ehemann in diversen Wohnungen gelebt haben soll, die sich der IS zuvor illegal angeeignet hatte.

Das Gericht wird laut dem Sprecher voraussichtlich prüfen, ob und in welchem Umfang Jugendstrafrecht anzuwenden sei. Das Jugendstrafrecht hat ein eigenes Sanktionssystem, das maßgeblich vom Erziehungsgedanken geprägt ist. Die schärfste Sanktion des Jugendstrafrechts ist die Jugendstrafe, deren Höchstmaß in der Regel fünf Jahre beträgt.

Die Frau wurde durch kurdische Milizen 2019 festgenommen und mit ihren Kindern durch Beamte des Bundeskriminalamtes im März nach Deutschland zurückgeführt. Sie ist seither in Untersuchungshaft.

Erst vor kurzem war in einem ähnlichen Prozess in Halle gegen eine andere Frau ein Urteil gesprochen worden. Gegen die verhängte zweijährige Bewährungsstrafe legten beide Seiten Revision ein.

© dpa-infocom, dpa:220927-99-921542/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: