Süddeutsche Zeitung

Extremismus - Gera:Gericht sieht im "Jungsturm" kriminelle Vereinigung

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Gera (dpa) - Das Landgericht Gera hat eine Gruppierung namens "Jungsturm" aus dem Umfeld des Fußballclubs Rot-Weiß Erfurt als kriminelle Vereinigung eingestuft. In ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil stellt die zuständige Staatsschutzkammer fest, gemeinsames Ziel sei die Begehung von Straftaten gewesen. Was die Mitglieder verbinde, sei ihre Faszination für Gewalt und ihre rechtsextreme Gesinnung, sagte der Vorsitzende Richter. Die Gesinnung aber spiele für das Urteil keine Rolle. "Die Kammer ist weder auf rechten Auge, noch auf dem linken Auge blind." Dies sei weder ein Verfahren gegen Fußballfans gewesen, noch gegen Rechte.

Die Kammer verurteilte drei der vier Angeklagten wegen ihrer Mitgliedschaft beim "Jungsturm" sowie gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und sechs Monaten. Beim vierten Angeklagten wurde Jugendstrafrecht angewandt. Er erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass sich die vier 21 bis 29 Jahre Angeklagten - in wechselnder Besetzung - zu Schlägereien mit anderen Hooligan-Gruppen trafen und Fans des FC Carl Zeiss Jena überfielen; etwa an den Bahnhöfen Saalfeld und Gotha 2018 und 2019. Jena-Fans gelten als eher links eingestellt.

Gerade die Beteiligung der Männer an Hooligan-Schlägereien wertete das Gericht schwer. "Ich brauche keinen Sachverständigen, um festzustellen: Wenn es da dumm läuft, gibt es Tote", sagte der Vorsitzende Richter. Auf Videoaufnahmen von den Kämpfen ist zu sehen, wie einzelne der Angeklagten bei solchen Auseinandersetzungen Gegner, die schon am Boden liegen, gegen den Kopf schlagen und treten oder sogar auf deren Kopf springen.

Mit ihrem Urteil folgt die Kammer im Wesentlichen der Argumentation der Staatsanwaltschaft Gera, die in einem aufwendigen Verfahren gegen die vier Männer ermittelt hatte. Der zuständige Staatsanwalt hatte für die Männer jeweils drei bis viereinhalb Jahre Haft gefordert. Ausführlich hatte er in seinem Plädoyer am Mittwoch begründet, warum der "Jungsturm" aus Sicht der Ermittler eine Gruppierung ist, die das Ziel hat, Straftaten zu begehen. "Die Essenz des Jungsturms ist Gewalt", sagte er.

Die Verteidiger hatten deutlich niedrigere Strafen für die Angeklagten verlangt. Die Anwälte von drei der vier Angeklagten forderten am Donnerstag kurz vor der Urteilsverkündung während ihrer Plädoyers Haftstrafen von jeweils einem Jahr bis einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der Verteidiger des 21-jährigen Angeklagten hatte für seinen Mandanten die Anwendung von Jugendstrafrecht und eine Bewährungszeit für ihn verlangt. Die Staatsanwaltschaft wollte ihn nach Erwachsenenstrafrecht bestraft sehen. Im Kern argumentierten alle Verteidiger, beim sogenannten Jungsturm handele es sich nicht um eine kriminelle Vereinigung.

© dpa-infocom, dpa:210225-99-590284/3

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210225-99-590284
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal