Extremismus - Gelsenkirchen:Eilbeschluss: Kein Baustopp für Lenin-Statue

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Gelsenkirchen (dpa/lnw) - Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen von der Stadt Gelsenkirchen verhängten Baustopp für den Bau eines Lenin-Denkmals durch die linksextremistische Partei MLPD aufgehoben. "Der Eigentümer kann damit wie geplant am 14. März 2020 auf seinem Grundstück die 2,15 Meter hohe Statue des früheren russischen Politikers aufstellen", teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az.: 16 L 250/20).

Laut Gericht hatte die Stadt die Arbeiten zur Errichtung der Statue untersagt. Nach ihrer Auffassung beeinträchtige die Statue das Erscheinungsbild des auf demselben Grundstück gelegene Baudenkmals, eines 1930 errichteten ehemaligen Sparkassengebäudes. Es fehle an der aus Sicht der Stadt erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.

Das Gericht wies diese Argumentation zurück: Eine Herabsetzung des Denkmalwertes liege mit Blick auf die vergleichsweise moderate Größe der Statue und den Abstand von mehr als zehn Metern zum Baudenkmal nicht vor. Die von der Stadt angeführten Gesichtspunkte zur Person und historischen Rolle Lenins und die dadurch voraussichtlichen ausgelösten öffentlichen Kontroversen hielt das Gericht für denkmalschutzrechtlich unbeachtlich.

Gegen den Eilbeschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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