Extremismus - Erfurt:AfD hält sich Klage nach Verfassungsschutz-Einstufung offen

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Stefan Möller (AfD) spricht bei einer Sitzung des Thüringer Landtags. Foto: Michael Reichel/dpa (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa) - Die Thüringer AfD schließt eine Klage gegen ihre Einstufung als extremistisch durch den Landesverfassungsschutz nicht aus. "Das muss wohl abgewogen werden", sagte Stefan Möller, der neben Björn Höcke einer der beiden Thüringer AfD-Landessprecher ist, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Am Dienstagabend war bekannt geworden, dass der Thüringer Verfassungsschutz den AfD-Landesverband bereits am 15. März als extremistisch eingestuft hat. Es lägen "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" vor, heißt es in einer Vorlage, die nach Teilnehmerangaben in einer Sitzung im Thüringer Kabinett besprochen worden war. Der Thüringer AfD-Landesverband war zuvor bereits im März 2020 zum Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus erklärt worden.

Möller beklagte die zu erwartende lange Verfahrensdauer, sollte die AfD gegen die Einstufung klagen. "Es gibt keinen effizienten Rechtsschutz dagegen. Wie lange soll ich denn warten, bis mich der Verfassungsgerichtshof von diesem Alptraum erlöst?", sagte Möller, der selbst Jurist ist.

Man wolle nun abwägen, ob der Landesverband gegen die Entscheidung des Verfassungsschutzes klagt oder ob man sich in einzelnen Fällen juristisch wehrt, etwa wenn Mitglieder betroffen sind.

Politisch sieht der 46-Jährige für die AfD keine Konsequenzen aus der Entscheidung des Verfassungsschutzes. "Die bisherigen Schritte haben auch keine Konsequenzen gehabt", sagte Möller.

Allerdings müsse nun die Partei solidarisch mit jenen sein, die berufliche Nachteile fürchten müssten. "Das ist jetzt der Startschuss dafür, dass man versucht, Menschen, die sich zur AfD bekennen auch beruflich und sozial tot zu machen", sagte Möller. Er selbst sehe sich als verfolgter Oppositioneller.

© dpa-infocom, dpa:210512-99-569586/3

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