Extremismus - Dresden:Mutmaßliche Unterstützer der "Gruppe Freital" äußern sich

Deutschland
Hans Schlüter-Staats (l), Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, steht zu Prozessbeginn im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) vor den Angeklagten. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Aktuell (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Dresden (dpa/sn) - Im Prozess gegen Unterstützer der rechtsextremen "Gruppe Freital" am Oberlandesgericht Dresden haben sich zwei der vier Angeklagten zu den Vorwürfen geäußert. Zunächst wurde am zweiten Verhandlungstag die einzige Frau unter den Angeklagten zu ihrer Gesinnung befragt. Sie war 2015 - als die Gruppe mehrere Anschläge verübte - die Lebensgefährtin von einem der Haupttäter. "Ich habe das schon mitgemacht und für gut befunden", erklärte die 31-Jährige am Freitag etwa zu der Frage nach wiederholten Bezügen zum Nationalsozialismus in ihren Chatbeiträgen. Sie habe sich jedoch inzwischen von den extremen Ideen der Gruppe losgesagt. Doch das Gericht hatte offensichtlich Zweifel daran.

So musste die 31-Jährige einräumen, noch 2018 ein Festival der rechtsextremen Szene in Thüringen besucht zu haben. Fotos sollen die Frau zudem beim Feiern mit Hakenkreuzfahne zeigen. Mit Blick auf die Herrschaft der Nationalsozialisten erklärte die Angeklagte: "Das System an sich fand ich gut." Später folgte die Einlassung eines 53 Jahre alten ehemaligen Freitaler NPD-Stadtrats. Er soll an verschiedenen Sachbeschädigungen mitgewirkt haben. Der Angeklagte bestritt diese Vorwürfe, gab aber zu, geheime Chatgruppen mit administriert zu haben.

Der Prozess wird am nächsten Montag fortgesetzt, dann soll sich der Hauptbeschuldigte äußern. Dem 27-Jährigen wirft die Generalstaatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Anschlag einem auf eine Asylbewerberwohnung am 1. November 2015 zudem Beihilfe zu versuchtem Mord vor. Im zweiten Prozess zu dem Komplex "Gruppe Freital" geht es um Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Beteiligung an Sprengstoffanschlägen, Sachbeschädigung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Acht Gruppenmitglieder waren im März 2018 bereits zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: