Süddeutsche Zeitung

Extremismus:Beim Blick nach rechts "nicht so scharf gearbeitet"

  • Die Union im Bundestag hält die Bekämpfung des Rechtsextremismus rückblickend für unzureichend.
  • Der Vorwurf, dass die Sicherheitsbehörden "mit der Blickrichtung rechts in vergangenen Jahren nicht so scharf gearbeitet haben", habe "durchaus seine Berechtigung", sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion.
  • Einer Verschärfung des Waffenrechts steht die Unionsfraktion "aufgeschlossen" gegenüber.

Von Constanze von Bullion und Clara Lipkowski, Berlin, und Reiko Pinkert

Nach der Serie rechtsextremistischer Anschläge in Deutschland hält auch die Union im Bundestag die Bekämpfung des Rechtsextremismus rückblickend für unzureichend. Der Vorwurf, dass die Sicherheitsbehörden "mit der Blickrichtung rechts in vergangenen Jahren nicht so scharf gearbeitet haben", habe "durchaus seine Berechtigung", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), am Donnerstag in Berlin. Der Innenpolitiker äußerte sich vor einer Sondersitzung des Innenausschusses zum Anschlag von Hanau. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bezeichnete den Rechtsextremismus vor den Abgeordneten als "größte Bedrohung für unsere Sicherheit".

Noch ist nicht klar, wie sich der Täter von Hanau radikalisiert hat - und ob er Helfer hatte

In der Sitzung, in deren Mittelpunkt die rassistisch motivierten Morde von Hanau standen, gab der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, einen Überblick über die Ermittlungen, die noch längst nicht abgeschlossen sind. Auch die Befragung Dutzender Zeugen ergab demnach noch keine Klarheit, wie der mutmaßliche Täter sich radikalisiert hat. Offen bleibt weiterhin, ob er Mitwisser oder Helfer hatte. Der 43-Jährige Tobias R. hatte am 19. Februar in der hessischen Stadt zwei Bars angegriffen und neun Menschen aus Einwandererfamilien erschossen. Er und seine Mutter wurden nach diesen Taten in ihrer Wohnung tot aufgefunden.

Die Fahnder prüfen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung derzeit, ob ein Urlaub, den R. 2018 im US-Bundesstaat Wyoming verbracht hat, im Zusammenhang mit seiner Tat oder zumindest seiner Radikalisierung stehen könnte. Der Nordwesten der USA gilt als Zentrum amerikanischer Rechtsextremisten. Bisher nicht bekannt war, dass das Auto des Todesschützen vor der Tat vom Ordnungsamt kontrolliert wurde, weil es auf einem Behindertenparkplatz stand. Der Mann sei hinzugekommen und habe einen nervösen, aber keinen aggressiven Eindruck gemacht. Er habe den Wagen dann entfernt. Eine Stunde danach erschoss er sein erstes Opfer. Um 23.10 Uhr, kurz nach den Taten, entdeckte die Polizei den Wagen vor der Wohnung von R.s Mutter. Ein Spezialeinsatzkommando fand dort später die Leichen von Mutter und Sohn.

R., so heißt es, habe seine Waffenbesitzkarte seit 2013 besessen, er war als Sportschütze legal im Besitz mehrerer Schusswaffen und soll oft im Verein trainiert haben. Er soll in München, wo er gelebt hatte, Mitglied eines "elitären Schützenvereins" gewesen sein, für die Aufnahme dort waren wie üblich zwei Bürgen nötig. Diese seien vernommen worden, ohne dass die Kripo neue Erkenntnisse gewann.

Auch die Frage nach einer Verschärfung des Waffenrechts beschäftigte den Innenausschuss. Die Unionsfraktion stehe einer Reform "aufgeschlossen" gegenüber, sagte der innenpolitische Sprecher Middelberg. Auch Minister Seehofer will die Sache prüfen. Zu klären sei, ob Personen der Waffenschein entzogen werden könne, wenn es "begründete Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit und psychischen Stabilität gebe. "Es geht nicht um einen Generalverdacht gegenüber den Schützenvereinen", sagte Seehofer. Es stelle sich aber die Frage, ob die vorgeschriebene, regelmäßige Überprüfung von Schützen auch wirklich durchgeführt werde, "oder ob wir die gesetzlichen Grundlagen ändern müssen." Die CDU-Abgeordneten Marian Wendt und Mathias Middelberg forderten zudem einen verbesserten Datenabgleich. Bei einer allgemeinen Polizeikontrolle, im Straßenverkehr etwa, solle für die Beamten leichter ersichtlich sein, ob eine Person eine Waffe besitze. Für die Beamten stehe dann im Datensatz dieser Person ein Häkchen bei "Waffenbesitz". Sei dies Fall, könnten die Beamten fragen, ob die Person die Waffe mit sich führe. Zunächst sei es aber erst einmal wichtig, zu klären, wie die Länder das Waffenrecht handhaben. Die Sondersitzung des Innenausschusses hatte mit einer Gedenkminute für die Opfer von Hanau begonnen.

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SZ vom 28.02.2020/kit
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