Extremismus:AfD Sachsen-Anhalt wehrt sich gegen Beobachtung

Sachsen-Anhalts AfD beruft Sondersitzung wegen Verfassungsschutz

Die AfD in Sachsen-Anhalt hält die Beobachtung durch Verfassungsschützer für unbegründet.

(Foto: Ronny Hartmann/dpa)

Angriffe auf die Menschenwürde und Demokratiefeindlichkeit: Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt stellt den gesamten Landesverband unter Beobachtung. Die Partei behält sich eine Klage vor.

Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt hat laut einem Medienbericht den gesamten AfD-Landesverband unter Beobachtung gestellt. Dies gelte bereits seit dem 12. Januar und sei dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Landtags am Montag mitgeteilt worden, berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. Mit der neuen Einstufung kann der Inlandsgeheimdienst die rund 1400 Mitglieder der AfD Sachsen-Anhalt nun mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen.

Der Verfassungsschutz sehe nach jahrelanger Materialsammlung ausreichend Hinweise, dass es sich bei der AfD um einen rechtsextremen Verdachtsfall handle, berichtet die Zeitung. Der Partei werden demnach unter anderem Angriffe auf die Menschenwürde, die Ablehnung rechtsstaatlicher Prinzipien und Demokratiefeindlichkeit vorgeworfen. Ein Sprecher des Innenministeriums in Magdeburg bat um "Verständnis dafür, dass wir uns nicht äußern".

Der sachsen-anhaltische AfD-Fraktionschef Oliver Kirchner wertet die Beobachtung laut dem Bericht als Manöver, um die Erfolgsaussichten der AfD bei der für den 6. Juni geplanten Landtagswahl zu schmälern. "Der Verfassungsschutz ist längst zu einem reinen Etabliertenschutz geworden", sagte er der Zeitung. Die Beobachtung sei unbegründet, die AfD halte sich eine Klage offen. "Ich kenne keinen bei uns, der eine kriminelle Vereinigung gründen und das System stürzen will", sagte Kirchner. Die AfD war 2016 mit 24,3 Prozent der Stimmen in den Landtag eingezogen und auf Anhieb zweitstärkste Kraft hinter der CDU (29,8) geworden.

Für Dienstagabend berief der AfD-Landesvorstand eine Sondersitzung ein, die Sitzung hatte bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht begonnen. Landeschef Martin Reichardt hält es für wahrscheinlich, dass seine Partei gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz klagt: "Ich gehe davon aus, dass wir - wie bei ähnlichen Fällen im Bund und anderen Ländern - den Rechtsweg einschlagen werden", sagte er.

Rückschlag für Bundes-AfD

Die Bundes-AfD hat unterdessen in einem Klageverfahren gegen den Bundesverfassungsschutz vor Gericht einen Rückschlag hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte am Dienstag in einem Eilverfahren den Antrag auf Erlass einer Zwischenregelung ab. Die AfD hatte beantragt, dass das Gericht dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verbieten sollte, bekannt zu geben, dass der sogenannte "Flügel" der AfD bis zu seiner Auflösung etwa 7000 Mitglieder gehabt habe und seine Mitgliederzahl auch weiterhin 7000 betrage.

Die AfD fürchte einen nicht wiedergutzumachenden Schaden im politischen Wettbewerb. Die Zahl von 7000 sei frei erfunden, so die AfD. Die Bekanntgabe dieser Zahl hätte eine stigmatisierende und ehrschädigende Wirkung, weil dem "Flügel" dadurch eine Bedeutung beigemessen werde, die er in Wahrheit gar nicht habe. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Es begründete dies damit, dass die voraussichtlichen Folgen des Bekanntwerdens der Zahl 7000 als gering zu bewerten seien.

Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Dienstag noch nicht über einen weiteren Antrag der AfD. Darin geht es darum, dass dem Verfassungsschutz verboten werden soll, die Partei als Verdachtsfall einzustufen.

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