Ex-RAF-Terroristin:Reststrafe für Becker zur Bewährung ausgesetzt

Verena Becker

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in Stuttgart (Archivbild vom 14.05.2012).

(Foto: dpa)

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Reststrafe der Ex-RAF-Terroristin Verena Becker zur Bewährung ausgesetzt. Becker war 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback verurteilt worden.

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker bleibt auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart teilte mit, dass die Reststrafe nach ihrer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der zuständige Strafsenat habe der 61-Jährigen eine günstige Sozialprognose bescheinigt. Auch bestehe nicht die Gefahr, dass Becker erneut Straftaten begehen könnte. (Az. 6 - 2 StE 2/10).

Becker war im Juli 2012 von dem Stuttgarter Gericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das OLG befand sie schuldig, das RAF-Kommando beim Buback-Mord 1977 psychisch unterstützt zu haben. Von den vier Jahren Freiheitsstrafe galten zweieinhalb Jahre wegen einer früheren Haft von Becker bereits als verbüßt. Nach Anrechnung ihrer viermonatigen Untersuchungshaft im Vorfeld des Stuttgarter Verfahrens wären somit noch etwa ein Jahr und zwei Monate Haft offen. Sowohl Becker als auch der Generalbundesanwalt hatten Anträge gestellt, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Buback-Mörder nicht gefunden

Becker war seit Beginn des Prozesses im Jahr 2010 in Freiheit, da eine Untersuchungshaft als nicht verhältnismäßig angesehen wurde. Es habe keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestanden, sagte ein Sprecher des OLG.

Generalbundesanwalt Buback, sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizbeamte Georg Wurster waren 1977 von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden Attentäter auf dem Motorrad waren, konnte das OLG trotz sehr umfangreicher Beweisaufnahme nicht klären.

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