Ex-RAF-Terroristin:Haftbefehl gegen Verena Becker aufgehoben

Weihnachten in Freiheit: Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker aufgehoben, weil keine Fluchtgefahr bestehe.

Die Ex-Terroristin Verena Becker kann Weihnachten auf freiem Fuß verbringen. Ihr Haftbefehl wegen mutmaßlicher Mittäterschaft am Mord des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback wurde aufgehoben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Mittwoch mitteilte. Das Gericht gab damit einer Haftbeschwerde Beckers statt.

Ex-RAF-Terroristin: Verena Becker im Jahr 1975

Verena Becker im Jahr 1975

(Foto: Foto: dpa)

Becker sei aber weiterhin dringend verdächtig. Der BGH entließ sie nun auf ihre Beschwerde hin aus der Untersuchungshaft, weil weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr bestehe.

Becker war im August verhaftet worden, weil von ihr laut Bundesanwaltschaft DNS-Spuren am damaligen Bekennerschreiben der RAF gefunden worden waren. Sie wird seitdem verdächtigt, an der Ermordung Bubacks und seiner zwei Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein.

In Beckers Wohnung waren zudem laut Bundesanwaltschaft Unterlagen sichergestellt worden, in der sich Becker mit dem Buback-Attentat auseinandergesetzt haben soll.

Aufgrund der besonderen Konstellation des Falles hat Becker nach Auffassung der Richter auch bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord keine so hohe Strafe zu erwarten. Daher gehen die BGH-Richter nicht von einem "wesentlichen Fluchtanreiz" aus. Zudem sprächen ihre persönlichen Verhältnisse dagegen, dass sie sich dem Verfahren entzieht, heißt es in der Mitteilung.

Im Video: Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker aufgehoben. Es gebe keinen Grund, der den Verbleib Beckers in der Untersuchungshaft rechtfertigen würde, hieß es zur Begründung. Weitere Videos finden Sie hier

Nach Angaben aus der Justizverwaltung hatte Becker am Mittag bereits die Untersuchungshaftanstalt in Berlin-Pankow verlassen. "Sie wurde heute schon entlassen", hieß es. Becker wohnte bis zu ihrer Verhaftung im Sommer in Berlin-Steglitz.

Gegen Becker wird bereits seit April 2008 wegen einer möglichen Beteiligung am Attentat ermittelt. Zwar war sie vergangenes Jahr von dem Verdacht entlastet worden, selbst als Todesschützin auf dem Motorrad gesessen zu haben. DNS-Spuren konnten diesen vor allem von Michael Buback, dem Sohn des Opfers, erhobenen Vorwurf nicht erhärten.

Becker war einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 festgenommen und wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt worden - wegen des Bubacks-Attentats wurde sie bisher nicht angeklagt. 1989 wurde sie begnadigt.

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