Süddeutsche Zeitung

Ex-Bundespräsident:Wulff bleibt Prozess wohl erspart

Wer hat den teuren Rotwein bezahlt, gab es Präsente von der Kosmetikerin oder war die Strandkorb-Miete billiger: Die Ermittlungen zum Fall Wulff drehen sich um Spitzfindigkeiten. Längst ist klar, dass der Einsatz im Widerspruch zu den fraglichen Summen steht. Jetzt entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie es für den ehemaligen Bundespräsidenten weitergeht.

Von Hans Leyendecker

Nach fast einem Jahr Ermittlungen steht das Strafverfahren wegen Verdachts der Vorteilnahme gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff vor dem Abschluss. In den nächsten Wochen, mit Abstand zur Landtagswahl in Niedersachsen, wird mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover gerechnet.

Der Fall Wulff spitzt sich nun auf zwei juristische Varianten zu: Werden die Strafverfolger das Verfahren nach Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung einstellen, weil Wulff, strafrechtlich betrachtet, unschuldig ist? Oder werden sie, auch um den riesigen Aufwand der Ermittlungen zu rechtfertigen, eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage nach Paragraf 153a vorschlagen? Anklage oder Strafbefehl kommen längst nicht mehr in Betracht.

Die spannende Frage ist, wie Wulff reagieren wird, der von seiner Unschuld überzeugt ist. Er äußert sich weder zu dem Fall noch zu Hypothesen, aber in seiner Umgebung gilt es als sicher, dass er die 153a-Variante nicht akzeptieren würde. "Dann wird er kämpfen", vermutet ein Insider.

Der Aufwand dieses Verfahrens widerlegt jedenfalls die Vermutung, dass die Justiz immer die Kleinen hängt und die Großen laufen lassen will. Mehr als zwanzig Ermittler waren im Einsatz, etwa hundert Zeugen wurden vernommen, die Akten umfassen mehr als 20.000 Blatt. Das ist eine Aktenflut, wie sie von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität oder der Wirtschaftskriminalität bekannt ist. Der maximale Einsatz steht im Fall Wulff im krassen Widerspruch zu den in Frage stehenden Summen.

Frage um Haus-Kredit war schnell geklärt

Die Ermittler stellten früh fest, dass Wulff den 500.000-Euro-Kredit für sein Haus auf rechtmäßige Weise erlangt hat. Das war vor Beginn des Verfahrens nicht ganz klar gewesen. Dann konzentrierten sich die Ermittlungen auf die Frage, ob er den Filmproduzenten David Groenewold, gegen den auch ermittelt wird, durch Landesbürgschaften bevorzugt und von diesem drei Übernachtungen bezahlt bekommen hat. Da ging es um eine Summe in Höhe von etwa 2500 Euro, doch auch dieser Verdacht scheint vom Tisch zu sein.

Wer beim Essen warum teuren Rotwein bezahlt hat, ob die Kosmetikerin, die zum Nord-Süd-Dialog des Party-Veranstalters Manfred Schmidt eingeladen wurde, sich durch ein Präsent an Bettina Wulff revanchiert haben könnte oder ob der Strandkorbvermieter den Wulffs Sonderrabatte gewährt haben könnte - all das war Gegenstand der Ermittlungen, ebenso die Frage, warum Wulff Miese auf dem Konto hatte und dennoch in Urlaub fuhr. Beim Korruptions-Nichts blieb nichts zurück.

Paragraf 170, Absatz 2 oder 153a - das ist jetzt die entscheidende Frage. Für gewöhnliche Beschuldigte kann die Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße durchaus attraktiv sein: Die Sache ist vom Tisch, der Beschuldigte bleibt juristisch unbescholten, er ist nicht vorbestraft. Und meist erfährt die Öffentlichkeit nicht davon, dass ein Ermittlungsverfahren lief. Das zumindest gilt im Fall Wulff nicht.

Vor knapp vierzig Jahren wurde der Paragraf 153 a eingeführt, und nach dieser Vorschrift werden jedes Jahr Hunderttausende Ermittlungsverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Steuerdelikten oder Diebstahl eingestellt. Von einem "Freikauf-Paragrafen" für Wohlhabende war früh die Rede. Doch im Fall Wulff wäre auch solche Verdächtigung aus vielerlei Gründen absurd.

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SZ vom 14.01.2013/infu
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