Behinderte und psychisch Kranke, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an der Europawahl Ende Mai teilnehmen dürfen, müssen bis 5. Mai einen entsprechenden Antrag stellen. Das teilte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Dienstag in Berlin mit. Das Urteil des Karlsruher Gerichts bedeute einen erhöhten Arbeitsaufwand für die Wahl, die in Deutschland am 26. Mai stattfindet, sagte Thiel, der sich aber zuversichtlich äußerte, das Urteil vom Montag umsetzen zu können.
Europawahl:Betreute müssen Frist beachten
© SZ vom 17.04.2019 / epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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