"Zeit"-Chefredakteur:Was Rechtsexperten zum Fall di Lorenzo sagen

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Das Fachportal EU Observer hatte bereits vor der Wahl getitelt: "Tausende können doppelt abstimmen." Neben den deutschen Wahlberechtigten sind hierzulande mehr als 170 000 EU-Bürger in Wählerlisten aufgeführt, so der Bundeswahlleiter. Darunter 31 000 Italiener. Wie viele davon doppelt in Wahlregistern verzeichnet sind, ist unbekannt. Insgesamt waren in der Bundesrepublik 64,4 Millionen Menschen wahlberechtigt.

Di Lorenzo hätte beim Erhalt von zwei Wahlbenachrichtigungen eigentlich sehen müssen, "dass etwas schief läuft", sagt Sohn. Weil derzeit keine Kontrolle möglich ist, sind die EU-Staaten letztlich auf das staatsbürgerliche Gewissen jedes einzelnen Wählers angewiesen.

Da der Zeit-Chefredakteur nach eigener Aussage seine Stimme erst im italienischen Konsulat und dann in einer deutschen Grundschule abgegeben hat, unterliegt die zweite, unberechtigte Stimmabgabe deutschem Recht. Wahlfälschung ist strafbar, Paragraf 107a des Strafgesetzbuches sieht für jemanden, der "unbefugt wählt", eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Strafrahmen für Erich Honecker

Dem Verwaltungsrechtler Christofer Lenz zufolge ist die "Wahrscheinlichkeit groß", dass sich di Lorenzo nach eben diesem Paragrafen strafbar gemacht hat und nun auch "einer Bestrafung zugeführt wird". Eine Freiheitsstrafe droht dem Journalisten aber nicht, betonte schon Finanzminister Schäuble in der Jauch-Sendung: "Ins Gefängnis müssen Sie deshalb nicht". Die obere Grenze des Strafrahmens sei für Leute wie Erich Honecker vorgesehen, also für systematische Wahlfälschung, sagt Verwaltungsrechtler Lenz, der an der Uni Stuttgart lehrt.

Ein Fall wie dieser von "überschaubarer Relevanz" werde entweder wegen geringer Schuld eingestellt, weil di Lorenzo es "nicht geblickt" habe. Oder aber es laufe auf eine Geldstrafe von einigen Tagessätzen hinaus. Er könne sich allerdings kaum vorstellen, dass di Lorenzo aus Unwissen gehandelt habe. "Die Vorstellung, dass jede Stimme gleich viel wert ist, ist elementar", sagt Lenz. Auch Verwaltungsexperte Bätge betont, dass di Lorenzo nur bei Vorsatz, also im Wissen um die vorgeschriebene einmalige Stimmabgabe, bestraft werden könne. Das sei angesichts des Hinweises auf den Wahlbenachrichtigungen eigentlich selbstverständlich.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat mittlerweile Ermittlungen aufgenommen wegen des Verdachts der Wahlfälschung, sagte eine Sprecherin der Behörde der Welt. Im Büro des Bundeswahlleiters heißt es, man wolle den Fall prüfen, die juristischen Schritte allerdings seien Sache der Gerichtsbarkeiten. Bundeswahlleiter Roderich Egeler mahnte Änderungen an, um Fälle wie diesen in Zukunft zu verhindern.

Dass es zumindest di Lorenzo zu keiner Wiederholung kommen lassen wird, stellte er noch am Sonntagabend klar und kündigte an: "Ich lasse nächstes Mal eine Wahl weg." Recht behalten hat er immerhin mit diesem Satz zu Jauch: "Ich wusste, dass es gefährlich ist, zu Ihnen in die Sendung zu kommen."

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