Europaparlament:Ein Herz für die Kleinen

Weil in Deutschland das Verfas­sungsgericht die Sperr­klausel für die Europa­wahl gestrichen hatte, versucht die BRD, diese auf dem EU-Umweg wie­der einzu­führen.

Von Thomas Kirchner, Brüssel

Die Bundesregierung ist mit ihrer Absicht gescheitert, mit Hilfe einer Sperrklausel bei der Europawahl den neuerlichen Einzug kleinerer Parteien wie der NPD, der ÖDP oder der Freien Wähler in das Europäische Parlament zu verhindern. Auch wenn es gelingen sollte, den Vorstoß im Kreis der Mitgliedstaaten noch durchzusetzen, sei es dann zu spät für eine Änderung des Wahlrechts, hieß es am Montag in Brüssel. Die Europawahl findet am 26. Mai 2019 statt. Gemäß den Leitlinien der Venedig-Kommission des Europarats sollten "die Grundelemente des Wahlrechts und insbesondere des Wahlsystems (...) bis ein Jahr vor einer Wahl nicht mehr verändert werden".

Die Bundesregierung hatte beantragt, europaweit eine Sperrklausel von zwei bis fünf Prozent einzuführen. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Kurz vor der Europawahl 2014 hatte es die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz gestrichen. Die Klausel verstoße gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Chancengleichheit der Parteien, hieß es im Urteil. Im Gegensatz zum Bundestag komme es im EU-Parlament nicht so sehr auf stabile Mehrheitsverhältnisse an.

Große Parteien wie Union und Sozialdemokraten warnen vor Zersplitterung. Für sie wäre es von Vorteil, wenn nicht auch die rechtsextreme NPD, die Ökologisch-Demokratische Partei oder "Die Partei" des Satirikers Martin Sonneborn Mandate bekämen. Allerdings haben sich die meisten Abgeordneten deutscher Kleinstparteien inzwischen größeren Fraktionen angeschlossen. Eine Politikerin der Piratenpartei etwa ist bei den Grünen untergekommen.

Spätestens 2024 soll die europaweite Sperrklausel doch noch kommen

Als die Bundesregierung versuchte, die Hürde über den Umweg der europäischen Ebene wieder einzuführen, stieß sie auf Widerstand. Zunächst sperrte sich Belgien. Es wäre eigentlich nicht betroffen, weil die europaweite Mindesthürde nur für Länder gelten soll, die mehr als 35 Abgeordnete im EU-Parlament haben. Die flämische Regierungspartei N-VA stellte sich aber aus prinzipiellen Gründen gegen Deutschland. Durch eine Sperrklausel würden "viele interessante Stimmen aus der Debatte verschwinden", sagte der N-VA-Europaabgeordnete Sander Loones.

Die Belgier ließen sich überzeugen, doch dann meldete Italien Bedenken an. Das Land wäre zwar ebenfalls nicht betroffen, weil es - wie viele andere europäische Länder - eine Mindesthürde hat. Die bisherige Regierung wäre auch einverstanden gewesen. Doch hätte diese Position einem Ausschuss in Rom mitgeteilt werden müssen, der sich nach der jüngsten Parlamentswahl noch nicht konstituiert hat. Eine Abstimmung unter den EU-Staaten wurde deshalb mehrmals verschoben.

In Brüssel wird nicht ausgeschlossen, dass sich die EU-Botschafter in den kommenden Wochen auf die Mindesthürde verständigen. Doch müsste dann erst noch eine Einigung mit dem europäischen Parlament gefunden werden, was sich bis nach Juli hinziehen könnte. Der Einsatz für die Mindesthürde sei nicht vergeblich, sagte ein Diplomat. "Wenn man sie jetzt beschließt, gilt sie spätestens bei der Europawahl 2024."

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