Süddeutsche Zeitung

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof:Spanien muss mehrere Eta-Terroristen freilassen

Niederlage für Spanien: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärt den spanischen Umgang mit Eta-Terroristen für illegal und untersagt deren Haftverlängerung. Baskische Politiker begrüßen das Urteil.

Von Thomas Urban, Madrid

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Montag die rückwirkende Haftverlängerung für frühere Mitglieder der baskischen Terrororganisation Eta durch die spanischen Behörden für unrechtmäßig erklärt. Dutzende Eta-Mitglieder, aber auch eine Reihe von Schwerkriminellen könnten nach der Entscheidung des Gerichts in Straßburg in Kürze freikommen. Spaniens konservativer Regierungschef Mariano Rajoy hatte schon in der vergangenen Woche angekündigt, dass Madrid das Urteil in jedem Falle respektieren werde. Linksorientierte baskische Politiker nannten es einen wichtigen Schritt im "Friedensprozess". Die Eta hatte vor genau zwei Jahren das Ende des "bewaffneten Kampfes" verkündet.

Die Madrider Presse unterstellt allerdings den baskischen Gruppierungen, das Ende der Terroraktionen betrieben zu haben, weil sie einen "Marsch durch die Institutionen" für das Erreichen ihrer politischen Ziele für Erfolg versprechender halten. Das dem Umfeld der Eta-Sympathisanten zugerechnete linke Parteienbündnis EH Bildu nimmt im baskischen Regionalparlament 21 der 75 Sitze ein und bildet somit die größte Oppositionsfraktion. Die regierende Baskische Nationalistische Partei (PNV) ist gemäßigt konservativ eingestellt, ihre Führung vermeidet derzeit die offene Konfrontation mit Madrid und wird deshalb immer wieder scharf von der Opposition angegriffen.

Das Straßburger Gericht hatte über den Fall der heute 55 Jahre alten früheren Eta-Terroristin Inés Del Río zu befinden. Sie war zwar zu mehr als 3000 Jahren Haft verurteilt worden, hätte aber nach Verbüßung der gesetzlich festgelegten Höchststrafe von 30 Jahren bereits im Jahr 2008 freikommen müssen. Da aber ihre Haft rückwirkend bis 2017 verlängert wurde, reichten ihre Anwälte in Straßburg Klage ein. 2012 entschied der Gerichtshof bereits zu ihren Gunsten und sprach ihr eine Entschädigung von 30.000 Euro zu. Dagegen klagte die Regierung in Madrid und hatte nun ein zweites Mal das Nachsehen. Straßburg entschied, dass Inés Del Río "innerhalb einer möglichst kurzen Frist" freigelassen werden müsse.

Haftverlängerung verstößt gegen Spaniens Verfassung

Die rückwirkende Haftverlängerung war 2006 erstmals von der sozialistischen Regierung in Madrid im Fall des französischen Eta-Terroristen Henri Parot verfügt worden. Diesem wurde zur Last gelegt, von 1978 an bis zu seiner Festnahme in Sevilla 1990 als Führer eines Eta-Kommandos namens "Angela" insgesamt 26 Morde begangen zu haben und an 166 Mordversuchen beteiligt gewesen zu sein. Er wurde zu insgesamt 4797 Jahren Haft verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte legte dar, dass die sogenannte Parot-Doktrin, wie diese Art der Haftverlängerung für Eta-Terroristen genannt wurde, gegen Spaniens Verfassung verstoße. In Madrid wird nun damit gerechnet, dass bis zu 70 frühere Aktivisten der baskischen Terror-Organisation wegen des Straßburger Urteils ihre Entlassung aus der Haft verlangen werden. Die Behörden geben die Zahl der Eta-Häftlinge mit etwa 600 an.

Baskische Gruppierungen forderten auch zum zweiten Jahrestag der Eta-Erklärung über Gewaltverzicht eine Geste der konservativen Regierung in Madrid, die den Friedensprozess stärken solle. Innenminister Jorge Fernández Díaz hatte indes noch in der vergangenen Woche seine Forderungen an die Eta wiederholt: Abgabe der Waffen, Bitte um Vergebung für die Morde und Anschläge. Auch Ministerpräsident Rajoy lehnte bisher jegliche Verhandlungen mit der Organisation ab.

Baskische Politiker berichteten zum Jahrestag, dass sich die Atmosphäre in der Region deutlich entspannt habe. Die Vertreter eines Kompromisskurses würden nicht länger von Eta-Sympathisanten bedroht, auch habe die Erpressung von Schutzgeldern, aus denen sich die Gruppierung offenbar früher finanziert habe, gänzlich aufgehört.

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SZ vom 22.10.2013/kjan
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