Europäischer Gerichtshof:Zwangspensionierung polnischer Richter verstößt gegen EU-Recht

Oberstes Gericht in Warschau

Im November 2018 hängt über dem Haupteingang des Obersten Gerichts in Warschau ein Banner mit der Aufschrift "Konsytucja" (Verfassung), um gegen die Justizreform zu protestieren.

(Foto: Natalie Skrzypczak/dpa)
  • Die Absenkung des Rentenalters für Polens oberste Richter wird vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt.
  • Der Schritt - der mit einer Zwangspensionierung mehrerer Richter einherging - war Bestandteil einer umstrittenen Justizreform.

Wegen seiner umstrittenen Justizreform hat Polen eine klare Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof kassiert. Die Zwangspensionierung oberster Richter verstößt nach einem Urteil vom Montag gegen EU-Recht. Sie sei durch kein legitimes Ziel gerechtfertigt und beeinträchtige den Grundsatz der richterlichen Unabsetzbarkeit, befanden die Luxemburger Richter (Rechtssache C 619/18). Diese Unabsetzbarkeit sei jedoch untrennbar mit der Unabhängigkeit der Richter verknüpft.

Polens Regierung hatte die Regel bereits im November 2018 nach einer Eilentscheidung des EuGH aufgehoben. Konkret geht es um jenes Gesetz, mit dem die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt hatte. Die Reform gab dem Präsidenten außerdem das Recht, die Amtszeit nach eigenem Ermessen zu verlängern.

Kritiker werfen der Regierung vor, sie wolle mit der Reform missliebige Richter loswerden. Mehr als 20 Juristen waren zwischenzeitlich in den Ruhestand geschickt worden. Die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständige EU-Kommission sah die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und klagte beim EuGH.

Die Luxemburger Richter betonen nun, die Reform habe kein legitimes Ziel und beeinträchtige den Grundsatz der Unabsetzbarkeit von Richtern. Um unabhängig und unparteilich arbeiten zu können, müssten Gerichte vor Druck von außen geschützt sein. Dazu müssten sich die Richter bestimmter Freiheiten - etwa der Unabsetzbarkeit - sicher sein. Da eine Verlängerung der Amtszeit vom Ermessen des polnischen Präsidenten abhänge, sei diese Unabsetzbarkeit durch das fragliche Gesetz allerdings nicht garantiert.

Zudem weist der EuGH die Argumentation der polnischen Regierung zurück, wonach die Reform das Ruhestandsalter an die Allgemeinheit anpassen sollte. Es bestünden ernsthafte Zweifel, was die wahren Ziele betreffe, heißt es. Ohnehin sei diese Maßnahme dazu weder geeignet noch verhältnismäßig.

Außerdem betonen die Richter, das EU-Recht beruhe darauf, dass alle Staaten gemeinsame Werte wie Rechtsstaatlichkeit teilten. Daraus resultiere gegenseitiges Vertrauen. Grundsätzlich sei die Justiz zwar eine nationale Angelegenheit, nach EU-Recht müssten alle Staaten aber einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gewährleisten. Dafür sei die Unabhängigkeit von Richtern grundlegend.

Das polnische Außenministerium zeigte sich nach dem Richterspruch gelassen: "Das Urteil erfordert keine Gesetzesänderungen, da alle Vorwürfe der Kommission bereits bei der Reform zum Obersten Gericht vom 21. November 2018 berücksichtigt wurden", teilte das Ministerium mit.

Kommentatoren in polnischen Medien sprachen von einem symbolischen Urteil, da Polen die Zwangspensionierung bereits rückgängig gemacht hatte. Dennoch sei der Beschluss entscheidend, da die Warschauer Regierung bisher argumentiert hatte, dass die Justizgesetze eines EU-Staates außerhalb der Kompetenz der EU-Kommission lägen und sie sich deshalb nicht einmischen dürfe.

Mit dem umfassenden Umbau des polnischen Justizsystems handelte sich die nationalkonservative Warschauer Regierung seit ihrem Amtsantritt 2015 zahlreiche EU-Sanktionsverfahren ein. Vor der Europawahl Ende Mai milderte die PiS ihren Konfrontationskurs mit der EU Beobachtern zufolge allerdings ab. Politologen zufolge hatte dies wahltaktische Gründe. Die Polen gelten Umfragen zufolge als starke Befürworter der EU-Mitgliedschaft.

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