Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Weg frei gemacht für ein weiteres Grundsatzverfahren des Österreichers Max Schrems gegen Facebook. Das oberste EU-Gericht erklärte nach mehrjährigem Rechtsstreit nun die österreichische Justiz für zuständig. Der Jurist Schrems sei trotz seiner vielen Vorträge, Publikationen und Spendensammlungen als Datenschutzaktivist nach wie vor als Verbraucher einzustufen. Damit gilt für ihn der "Gerichtsstand" in Österreich. Er kann also nicht auf eine Klage in Irland - am Sitz des Unternehmens - verwiesen werden, wo ein Prozess nach seinen Angaben deutlich zeitaufwendiger und teurer würde. Mit seinem Hauptanliegen drang der Kläger allerdings nicht durch. Er kann den Prozess nicht als "Sammelklage" vor den österreichischen Gerichten führen - Schrems hatte sich zu diesem Zweck von 25 000 Nutzern deren Ansprüche gegen Facebook abtreten lassen. Laut EuGH schreibt das EU-Recht keine Sammelklage für solche Verbraucherprozesse vor.
An den Erfolgsaussichten seines Prozesses ändert sich dadurch zwar wenig. Doch eine Bündelung der Ansprüche hätte der Klage wohl mehr Durchschlagskraft verliehen, zumal gegen einen finanziell übermächtigen Gegner. "Durch das gemeinsame Vorgehen würde das Prozessrisiko des Einzelnen verringert - und damit seine Verletzlichkeit gegenüber einem Großkonzern", sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar der Süddeutschen Zeitung - und empfiehlt deren Einführung auf EU-Ebene: "Die gemeinsame Durchsetzung von Verbraucherinteressen brächte auch eine Stärkung der Datenschutzrechte Betroffener, dem das europäische Recht durchaus nahetreten sollte." Das aber wäre eine politische Entscheidung, darauf hatte schon EU-Generalanwalt Michal Bobek hingewiesen. Ihm zufolge würden Sammelklagen dem effektiven gerichtlichen Schutz der Verbraucher dienen; es sei aber nicht Aufgabe der Gerichte, solche Instrumente selbst zu schaffen.
Das EuGH-Urteil ist damit eine Zwischenetappe - der anspruchsvollere Teil steht noch bevor. Denn nun geht das Verfahren zurück an die österreichischen Gerichte, vor denen Schrems dann all die inhaltlichen Einwände prüfen lassen kann, die er gegen Facebook vorbringt - wie die Weitergabe von Nutzerdaten an den US-Geheimdienst NSA, das heimliche "Tracking" von Internetnutzern über Like-Buttons, die Frage der Wirksamkeit einer Nutzer-Zustimmung zur vielfältigen Datenverwendung. Die Erfolgsaussichten lassen sich kaum abschätzen. Allerdings hatte Schrems schon einmal spektakulär gesiegt. Im Oktober 2015 erklärte der EuGH das sogenannte Safe-Harbor-Abkommen für ungültig, das den Datentransfer aus der EU in die USA sicherstellen sollte - weil die Daten nicht vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden sicher seien.
Am Ende dieses Prozesses wird ein österreichisches Urteil stehen, das für Österreich verbindlich ist, für andere Staaten dagegen allenfalls als Anregung dienen kann. Es sei denn, die Gerichte rufen ein zweites Mal den EuGH an; dann hätte die Causa Schrems gegen Facebook EU-weite Geltung.