Ist es das Problem der Animateure, dass sie Probleme haben, ohne davon zu wissen?
Konrad Erzberger, 30, ist kein Animateur; sein Milieu ist das einer Bank in Berlin, bei der er die Bezeichnung "Business Development Manager" trägt. Er hält zudem Anteile an dieser Bank, so wie er auch Aktien des Touristikkonzerns Tui besitzt.
"Ein paar", sagt er auf Nachfrage, "wie viele, habe ich jetzt nicht im Kopf."
"Du hast weder besonders viele noch besonders wenige", sagt Jochen Brandhoff, sein Anwalt.
In vielen Ferienhotels von Tui, in vielen Ländern, sind Animateure beschäftigt. Konrad Erzberger erklärt an ihrem Beispiel, worum es ihm geht. In der Öffentlichkeit ist der Mann derzeit noch unbekannt. Das aber würde sich gewiss ändern, falls er mit seiner Klage durchkommt, über die am Dienstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verhandelt. Erzberger will sich nicht damit zufriedengeben, wie der Aufsichtsrat des Tui-Konzerns besetzt ist. Nach dem Mitbestimmungsgesetz besteht das Gremium aus jeweils zehn Repräsentanten der Eigner und zehn der Arbeitnehmer. Erzberger greift an, dass nur diejenigen Arbeitnehmer an den Wahlen der Arbeitnehmer-Aufsichtsräte mitwirken dürfen, die für Tui in Deutschland arbeiten - nicht aber diejenigen im Ausland. Tui beschäftigt in Deutschland 10 000 Menschen, in anderen EU-Staaten insgesamt fast 40 000.
Der Kläger arbeitet in einer Bank mit 70 Mitarbeitern. Einen Betriebsrat haben sie dort nicht
"All die Animateure vor Ort können nicht mitbestimmen", sagt Konrad Erzberger. "Dadurch kommt es zu Verzerrungen im Aufsichtsrat an der Konzernspitze." Er sagt, das Mitbestimmungsgesetz diskriminiere Arbeitnehmer deutscher Konzerne, die außerhalb Deutschlands arbeiten. Damit verstoße es gegen EU-Recht.
Gäben die Luxemburger Richter ihm recht, hieße das: Der Aufsichtsrat bei der Tui ist rechtswidrig zusammengesetzt, zumindest was die Arbeitnehmer betrifft. Deren Vertreter hätten darin nichts länger zu suchen. Und was bei der Tui rechtswidrig wäre, wäre es naturgemäß bei allen anderen Kapitalgesellschaften auch. Die Konsequenz: Vorerst nirgendwo mehr ein Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, die Eigner wären unter sich. Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat, in mehr als 600 Firmen, wäre vorerst am Ende.
Warum sorgt sich ein Bankmanager um Animateure? Könnte man es nicht getrost denen selbst überlassen, für ihre Rechte zu klagen, sollten sie die verletzt sehen?
Bei den Gewerkschaften verhehlen sie eine gewisse Aufregung nicht. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann nennt Erzberger und seine Prozessvertreter nur: "ihn und seine Claqueure aus der Rechtswissenschaft". Peter Scherrer, der (deutsche) Vize-Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes, bezeichnet Erzbergers Klage als "Bedrohung". Die EU-Kommission hat beim Gerichtshof eine Stellungnahme eingereicht, die viel Sympathie für die Klage erkennen lässt, und mitunter folgt der Gerichtshof der Meinung, die die Kommission ihm vorlegt.
"Ich weiß", sagt Konrad Erzberger, "bei deutschen Gewerkschaftern bin ich gerade unbeliebt." Er sagt, er wolle die Mitbestimmung aber gar nicht abschaffen. Im Gegenteil, er wolle, dass künftig auch die Tui-Arbeitnehmer aus den anderen EU-Staaten ihren Sachverstand in den Aufsichtsrat einbringen dürfen. 40 000 Arbeitnehmer dort - das seien 80 Prozent des Tui-Personals. "Ich bin ein disruptiver, von Idealismus geleiteter Investor, der diese Sache ein für allemal klären will."
Er sitzt in der Frankfurter Wirtschaftskanzlei Brandhoff, Obermüller und Partner, an einem weißlackierten Konferenztisch; nur zusammen mit seinen Prozessvertretern Jochen Brandhoff und Caspar Behme hat er sich treffen wollen. Brandhoff sagt, wer für Mitbestimmung im Aufsichtsrat sei, der könne doch nicht zugleich diese Mitbestimmung - wie bei der Tui - auf bloß 20 Prozent dieser Arbeitnehmer beschränken. Vom zentralen Gegenargument der Gewerkschaften halten die beiden Anwälte nichts. Es lautet: Deutsches Mitbestimmungsrecht gelte nur in Deutschland, der deutsche Gesetzgeber könne im Ausland keine Aufsichtsratswahlen anordnen oder garantieren. Caspar Behme, der andere Anwalt, sagt: "Der Gesetzgeber könnte etwa den Vorstand eines Konzerns in die Pflicht nehmen, diese Wahlen durchzuführen. Das kann mir doch keiner erzählen, dass ein Vorstand dazu nicht die Macht hätte."
Der Europäische Gerichtshof hat dieses Verfahren übrigens nicht an sich gerissen. Es ist ihm zugefallen. Konrad Erzberger hat auch schon Aktien von Hornbach, der Baumarktkette, sowie der Baywa, dem Münchner Agrar-, Energie- und Baukonzern, gekauft, um dort die Aufsichtsräte für rechtswidrig erklären zu lassen; bislang vergeblich. Im Fall der Tui war jedoch das Berliner Kammergericht zuständig, und das wies ihn nicht ab, sondern hielt seinen Vortrag für so bedenkenswert, dass es seine Klage nach Luxemburg überwies.
Für bedenkenswert hielt es nicht nur das Diskriminierungsargument, sondern auch einen weiteren Vorwurf Erzbergers: dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer durch das deutsche Mitbestimmungsrecht verletzt sei. Es halte einen deutschen Arbeitnehmer womöglich davon ab, in ein anderes EU-Land zu wechseln.
Reiner Hoffmann, der DGB-Chef, und Ingo Kramer, der Arbeitgeberpräsident, haben in einem gemeinsamen Artikel fürs Handelsblatt geschrieben, vor einem Wechsel ins EU-Ausland werde ein Arbeitnehmer vieles erwägen: Bezahlung, Karrierechancen, ob die Familie mitmacht. "Seine erste Frage ist aber sicher nicht, ob er dann noch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mitwählen kann. Wer so etwas vorträgt, ist fern jeder Praxis."
Konrad Erzberger und seine Anwälte argumentieren ein bisschen anders. Sie führen den Arbeitnehmer an, der zugleich Aufsichtsrat ist. Der drohende Verlust seines Mandats halte ihn womöglich davon ab, sich auf eine Stelle in Frankreich oder Spanien zu bewerben.
Gibt es solche Fälle? Erzberger, Brandhoff und Behme nennen keine. Jochen Brandhoff sagt: "Ein Aufsichtsrat ist nun mal klein, und darum ist natürlich auch nur eine zahlenmäßig kleine Gruppe betroffen. Ein Arbeitnehmer, der in den Aufsichtsrat möchte, wird aber eindeutig an einem Wegzug gehindert, wenn er dann nicht mehr in den Aufsichtsrat darf."
Erst die Sorge um den unbekannten Animateur, nun die um den unbekannten Aufsichtsrat. Wem soll man so etwas abnehmen? Worum geht es Konrad Erzberger wirklich? "Ich will an der Mitbestimmung nicht rütteln", sagt der Mann; er hebt die Hände dabei. Sollte er Erfolg haben, werde die Mitbestimmung in Deutschland ja nicht eingestellt. Sondern der Gesetzgeber werde sie reformieren. Die Mitbestimmung sei doch Konsens hier. Will hier ausgerechnet ein Bankmanager und Aktionär nicht weniger Mitbestimmung, sondern mehr davon durchsetzen? Ja, sagt Erzberger. "Ich glaube schon", fügt er hinzu.
Die Kanzlei Brandhoff, Obermüller und Partner wird von Anwälten betrieben , die überwiegend in ihren Dreißigern und frühen Vierzigern sind. Es gibt Club-Mate, direkt aus der Flasche. Nicht nur der Konferenztisch ist in Weiß, sondern alle Möbel sind das - wer ein Lebensgefühl sucht, das möglichst weit weg ist von dem, das man in einem Büro des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) oder einer Hans-Böckler-Stiftung besichtigen kann; voilà.
Caspar Behme, der Anwalt, sagt: "Beim DGB fürchten sie um die nicht unerheblichen Tantiemen, die die Arbeitnehmervertreter an die Böckler-Stiftung abführen." Behme weiß bestimmt sehr genau, was er da gerade sagt. Der DGB nominiert stets nur Kandidaten als Arbeitnehmer-Aufsichtsräte, die bereit sind, mehr als 90 Prozent der Tantiemen an Böckler abzuführen. Hätte die Klage beim EuGH Erfolg, wäre zwar noch nicht klar, was am Ende aus der Mitbestimmung würde. Was aber klar wäre: dass Arbeitnehmer-Vertreter, die aus den Aufsichtsräten fliegen, auch keine Tantiemen mehr an die Stiftung abführen können - die sich zu fast 60 Prozent daraus finanziert. Sie geriete von einem Tag auf den anderen in existenzielle Not. Mit nur einem Satz hat Rechtsanwalt Behme das Horrorgemälde gezeichnet.
Die Bank, bei der Konrad Erzberger angestellt ist, heißt Solarisbank. Seit einem Jahr hat sie die Lizenz, die Website verrät, dass 70 Mitarbeiter aus 21 Ländern mit einem Durchschnittsalter von 31 Jahren dort arbeiten. 70 Mitarbeiter, nach dem Betriebsverfassungsgesetz heißt das: Sie hätten das Recht auf fünf Betriebsräte.
"Einen Betriebsrat gibt's bei uns nicht", sagt Konrad Erzberger.
Warum?
"Darum hat sich noch keiner gekümmert."
Könnte denn er nicht dazu animieren - da ja Mitbestimmung sein Anliegen sei?
"Könnte ich mal", antwortet Konrad Erzberger. Er macht einen überaus amüsierten Eindruck dabei. Als ob ihm die Vorstellung sehr fremd ist, dass irgendwer in dieser sehr jungen, sehr aufstrebenden Solarisbank so etwas brauchen könnte.