Süddeutsche Zeitung

Europäischer Gerichtshof:Polen und Ungarn klagen vor EuGH gegen EU-Rechtsstaatsklausel

Diese erlaubt die Kürzung von EU-Geldern bei bestimmten Rechtsstaatsvergehen. Die Machtprobe Ungarns und Polens mit der EU geht damit in die nächste Runde.

Polen und Ungarn klagen vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die neue Rechtsstaatsklausel im EU-Haushalt. Die obersten EU-Richter sollen prüfen, ob der neue Mechanismus zur Kürzung von EU-Geld bei bestimmten Rechtsstaatsverstößen zulässig ist. "Wir können nicht zulassen, dass diese EU-Bestimmung, die schwerwiegend gegen EU-Recht verstößt, in Kraft bleibt", schrieb die ungarische Justizministerin Judit Varga auf ihrer Facebook-Seite.

Die Machtprobe Ungarns und Polens mit der EU geht damit in die nächste Runde. Die beiden Länder lehnen den neuen Rechtsstaatsmechanismus im mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 ab. Sie befürchten, dass der Mechanismus darauf abzielt, ihnen wegen umstrittener politischer Projekte EU-Mittel zu kürzen. Beide Länder bekommen netto hohe Milliardenbeträge aus dem EU-Haushalt. Gegen beide läuft zugleich ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen mutmaßlicher Missachtung von EU-Grundwerten.

Warschau und Budapest hatten wegen des Streits Ende 2020 zeitweise den neuen EU-Haushaltsrahmen inklusive der geplanten Corona-Hilfen mit einem Gesamtvolumen von 1,8 Billionen Euro blockiert. Als Kompromiss handelte Deutschland - damals im Ratsvorsitz - eine Zusatzerklärung zum Rechtsstaatsmechanismus aus, die letztlich alle 27 EU-Staaten akzeptierten. Zentraler Punkt war die Klarstellung, den Mechanismus vom EuGH überprüfen zu lassen. Ungarn und Polen hatten bereits angekündigt, davon Gebrauch zu machen.

Anwendung der Klausel könnte sich verzögern

Polen und Ungarn setzen dies nun um. Man gehe davon aus, dass diese Lösung keine rechtliche Grundlage in den EU-Verträgen habe, sagte der polnische Regierungssprecher Piotr Müller. Sie beeinträchtige die Kompetenzen der EU-Staaten und verstieße gegen EU-Recht. Ob die Klagen die Rechtsstaatsklausel schwächt, verzögert oder gar zunichtemacht, wurde nach dem Kompromiss Ende 2020 unterschiedlich bewertet.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sah die Wirkung nicht eingeschränkt. "Es geht kein einziger Fall verloren", sagte sie damals. Die EU-Kommission werde mögliche Fälle im Rahmen des neuen Mechanismus betrachten. "Wenn ein Bruch der Rechtsstaatlichkeit vorliegt, dann wird dieser Fall aufgenommen." Sobald der EuGH geurteilt habe, würden diese Fälle abgearbeitet.

Kritiker fürchten aber, dass die Anwendung der Klausel um viele Monate hinausgezögert wird. Die Erklärung zum Rechtsstaatsmechanismus erläutert auch, dass die Feststellung eines Rechtsstaatsverstoßes allein nicht ausreicht, um EU-Finanzhilfen zu kürzen. Vielmehr muss erwiesen werden, dass der Verstoß negative Auswirkungen auf die Verwendung von EU-Geld hat. In strittigen Fragen müssen sich die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat mit dem Thema beschäftigen.

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