Süddeutsche Zeitung

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Richter rügen Türkei wegen Haftbedingungen von PKK-Chef

PKK-Chef Abdullah Öcalan sitzt eine lebenslange Haftstrafe ab, eine Aussicht auf Freilassung gibt es nicht. Zu seinen Haftbedingungen hat sich jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geäußert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen des Umgangs mit Abdullah Öcalan gerügt. Der Chef der in der Türkei verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verbüße eine lebenslange Strafe, die ihm keinerlei Aussicht auf Freilassung biete. In einer am Dienstag veröffentlichten vorläufigen Entscheidung sieht der Gerichtshof darin eine Verletzung der Menschenrechte. Öcalan war 1999 zunächst zum Tode verurteilt worden. Die Strafe wurde drei Jahre später in lebenslange Haft umgewandelt.

Der Gerichtshof kritisierte auch die Haftbedingungen Öcalans in der Türkei und zielte dabei vor allem auf die Isolationshaft in der Zeit bis 2009 ab. Öcalan war bis 2009 einziger Gefangener einer Haftanstalt auf der türkischen Insel Imrali. Die Jahre danach beanstandete das Gericht nicht.

Außerdem stellte die Kammer auch keinen Verstoß gegen das Grundrecht auf Familienleben fest. Die diesbezüglichen Einschränkungen seien mit dem Schutz der öffentlichen Ordnung zu rechtfertigen, weil Öcalan "Kommunikationen nach außen" nützen könnte, um Kontakt mit PKK-Mitgliedern aufzunehmen.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die türkische Regierung als auch Öcalan können binnen drei Monaten Rechtsmittel dagegen einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Großen Kammer überweisen, er muss dies aber nicht tun.

Im Juli 2010 war der heute 63-jährige PKK-Chef vor dem Gerichtshof für Menschenrechte mit einem Antrag auf Neuauflage seines Prozesses gescheitert. Sein Antrag wurde für nicht zulässig erklärt und zu den Akten gelegt. Die Straßburger Richter schlossen sich damit einer Entscheidung des Schwurgerichts von Istanbul an.

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