Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Können Pushbacks rechtens sein?

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Eine kurdische Familie aus dem Irak wartet in einem polnischen Wald nahe der Grenze zu Belarus auf die Grenzschutzpatrouille. (Archivfoto von November 2021)
Eine kurdische Familie aus dem Irak wartet in einem polnischen Wald nahe der Grenze zu Belarus auf die Grenzschutzpatrouille. (Archivfoto von November 2021) (Foto: Wojtek Radwanski/AFP)

Zwischen 2021 und 2023 schoben Polen, Litauen und Lettland Flüchtlinge nach Belarus zurück. Über diese Pushbacks verhandelt nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Er will endlich die Rechtsprechung dazu klären.

Von Wolfgang Janisch, Straßburg

Es ist heftig umstritten, was an der Grenze zwischen Polen und Belarus geschehen ist, damals im Sommer und im Herbst 2021. Klar ist, dass eine Gruppe afghanischer Flüchtlinge von Osten nach Westen wollte, hinüber ins EU-Land Polen. Aber mussten sie wirklich heimlich durch die Wälder gehen?

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