Einige der von den in Afghanistan herrschenden Taliban verhängten diskriminierenden Maßnahmen gegen Frauen stellen nach Ansicht des Obersten Gerichts der Europäischen Union einen Akt der Verfolgung dar. Zur Prüfung eines individuellen Asylantrags afghanischer Frauen genüge es, dass EU-Mitgliedsländer lediglich ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht berücksichtigten, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit. Dieser Entscheidung zufolge „können die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten davon ausgehen, dass nicht festgestellt werden muss, dass die Antragstellerin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht“. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte mit, man habe das Urteil zur Kenntnis genommen und werde die Folgen prüfen. Geklagt hatten zwei afghanische Frauen, denen der Flüchtlingsstatus in Österreich verweigert wurde und die gegen diese Entscheidungen Berufung einlegten. Die Urteile des EuGH sind für die Mitgliedstaaten bindend. Die Rückkehr der Taliban an die Macht im Jahr 2021 hatte schwerwiegende Auswirkungen auf die Grundrechte der Frauen, von denen einige nach Ansicht des EuGH als „Verfolgung“ einzustufen sind. „Dies gilt für die Zwangsverheiratung, die einer Form der Sklaverei gleichzustellen ist, und für den fehlenden Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, die Formen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung darstellen.“
Europäischer Gerichtshof :Frauen aus Afghanistan gelten grundsätzlich als verfolgt
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