Auch Ungarn und die Slowakei müssen sich an der Verteilung von Flüchtlingen in der EU beteiligen, sagt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot. Ungarn und die Slowakei hatten gegen den Beschluss des EU-Ministerrats vom September 2015 geklagt, wonach 160.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland auf die restlichen EU-Staaten umverteilt werden sollen. Sie waren damals ebenso wie Tschechien und Rumänien im Kreis der EU-Staaten überstimmt worden.
Generalanwalt Bot schlägt vor, die Klagen der Slowakei und Ungarns abzuweisen. Der Mechanismus trage "wirksam" und in "verhältnismäßiger" Weise dazu bei, dass Griechenland und Italien die Folgen der Flüchtlingskrise von 2015 bewältigen könnten, teilte Bot in seinem Schlussantrag mit.
Schlussanträge sind Vorschläge, wie die Richter des EuGH entscheiden können. Meistens folgen die Luxemburger Richter diesen Gutachten. Ein Urteil dazu könnte von September an fallen.