Europäischer GerichtshofDie Mitgliedschaft alleine reicht

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Angehörigen von Terrorgruppen darf die Anerkennung als Flüchtling verweigert werden - auch dann, wenn ihnen keine konkreten Terrorakte zur Last gelegt werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

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Wer als Terrorist verurteilt ist, dem darf die Anerkennung als Flüchtling versagt werden - auch dann, wenn ihm keine konkreten Terrorakte vorgeworfen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden und damit klargestellt: Auch die bloße Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung - die in Deutschland und anderswo strafbar ist - kann zur Ablehnung eines Asylantrags ausreichen.

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