Europäische Zentralbank:Karlsruhe lässt EZB-Chef Draghi gewähren

Das Bundesverfassungsgericht billigt die Rettungspolitik der EZB - und vermeidet so Zwist mit dem EU-Gerichtshof.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat die Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) grundsätzlich gebilligt, ihr aber zugleich Grenzen gesetzt. Zwar wies der Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das nie umgesetzte Programm ab, mit dem EZB-Chef Mario Draghi im Sommer 2012 den Ankauf von Staatsanleihen in notfalls unbegrenzter Höhe angekündigt hatte ("Outright Monetary Transactions", OMT). Allerdings hält Karlsruhe im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshof, dem das Verfahren zunächst vorgelegt worden war, das Programm nur unter Auflagen für zulässig. Dazu gehöre, dass "das Volumen der Ankäufe im Voraus begrenzt ist", sagte Voßkuhle.

Weitere Bedingungen wie etwa der Verzicht auf eine Ankündigung oder Mindestfristen vor dem Ankauf sollen sicherstellen, dass die EZB im Rahmen ihres währungspolitischen Mandats bleibt - und nicht Wirtschaftspolitik betreibt, was nicht zu ihren Zuständigkeiten gehört. Die Bundesbank dürfe sich nicht an Programmen beteiligen, die diesen Vorgaben widersprächen. Auch Bundesregierung und Bundestag seien gehalten, eine etwaige Durchführung des OMT-Programms "dauerhaft zu beobachten" und gegebenenfalls zu intervenieren, entschied der Zweite Senat.

Mit seiner Entscheidung folgt das Gericht dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, der das EZB-Programm unter bestimmten Vorgaben als zulässig eingestuft hatte. Damit vermeidet Karlsruhe einen Konflikt mit dem obersten EU-Gericht: Ursprünglich hatten die Verfassungsrichter Draghis Vorstoß als eine Überschreitung der EZB-Kompetenzen eingestuft. In dem mehr als 100 Seiten starken Grundsatzurteil machen die Richter zwar deutlich, dass sie die EZB-Aktion nach wie vor kritischer beurteilen als der EuGH. Allerdings sei das Bundesverfassungsgericht bei der Auslegung des EU-Rechts grundsätzlich an die Entscheidung des EuGH gebunden, "der insoweit auch einen Anspruch auf Fehlertoleranz besitzt", sagte Voßkuhle. Erst bei einer "nicht mehr nachvollziehbaren und objektiv willkürlichen Auslegung der Verträge" sähe sich das Verfassungsgericht nicht mehr an Luxemburger Urteile gebunden.

Das Gericht hat damit konkretisiert, in welchen Fällen es das letzte Wort auch gegenüber Urteilen des EU-Gerichts in Anspruch nimmt. Karlsruhe behalte sich eine Letztkontrolle sowohl bei einer offensichtlichen und strukturell bedeutsamen Kompetenzüberschreitung von EU-Organen ("Ultra Vires") als auch bei einer Verletzung der "Verfassungsidentität" durch EU-Maßnahmen vor. "Beide Kontrollvorbehalte sind zurückhaltend und europarechtsfreundlich auszuüben", sagte Voßkuhle.

Geklagt hatten unter anderem der CSU-Politiker Peter Gauweiler und die Linksfraktion im Bundestag - beide werteten das Urteil als einen Teilerfolg. "Ich bin zufrieden, weil Auflagen erteilt worden sind, die es vorher nicht gab", sagte der Linken-Politiker Gregor Gysi. Auch die EZB sieht sich bestätigt. Das OMT-Programm habe den Zusammenhalt der Euro-Zone gesichert, sagte Draghi. Die EZB habe immer betont, die Sicherung der Preisstabilität gehöre zu ihren Aufgaben.

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