Europäische Union:Humanitäre Hilfe bei Sanktionen erleichtert

Die EU will die humanitäre Hilfe für Menschen in von Sanktionen betroffene Länder erleichtern. Wie der Rat der Europäischen Union am Freitag in Brüssel mitteilte, passen die Mitgliedstaaten ihre Sanktionspolitik an, um Ausnahmeregelungen zur humanitären Hilfe einzuführen. Damit soll es Hilfsorganisationen und UN-Programmen erleichtert werden, Überweisungen in sanktionierte Staaten zu tätigen, wenn diese Teil von Hilfsmaßnahmen sind. Eine vorherige Genehmigung ist nicht mehr nötig. Die EU reagiert damit auf eine entsprechende UN-Resolution, die im Dezember 2022 verabschiedet wurde. Auch eingefrorene Gelder sollen ausgezahlt werden können, wenn es für die rechtzeitige Bereitstellung von humanitärer Hilfe oder zur Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse erforderlich ist. Die neue Regelung betrifft sowohl von der EU als auch den UN erlassene Sanktionen. Der Rat der Europäischen Union teilte mit, dass negative Folgen für die Zivilbevölkerung durch Sanktionen nicht beabsichtigt seien. Gegen Staaten oder Personen verhängte Strafen dürften humanitären Hilfeleistungen nicht im Wege stehen. Die Handelsbeschränkungen müssten deshalb auch darauf geprüft werden, dass das Völkerrecht eingehalten wird. Die EU führt rund 80 Prozent des humanitären Bedarfs auf Konflikte zurück. Zu den Hilfeleistungen gehören unter anderem die Versorgung mit Nahrungsmitteln, Unterkünften und medizinischen Produkten.

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