Urteil des Europäischen GerichtshofsDer Rechtsstaat und das Geld

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Auch vor dem deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nicht haltgemacht.
Auch vor dem deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nicht haltgemacht. Arne Immanuel Bänsch/dpa

Nach dem Urteil des EuGH, kann die EU bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit Finanzsanktionen gegen Länder wie Polen und Ungarn verhängen. Das setzt die Kommission unter Druck nun auch zu handeln - schafft aber keinen Automatismus.

Von Björn Finke und Wolfgang Janisch, Karlsruhe/Straßburg

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Ob ein Gericht gerade ein besonders wichtiges Urteil verkündet, ist meist nicht auf den ersten Blick zu erkennen - aber dieses Mal sendete der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein leicht verständliches Signal. Im Streit um Finanzsanktionen gegen Polen und Ungarn übertrug der Gerichtshof die Verkündung des Urteils, die Abweisung der Klagen beider Länder, erstmals live aus dem Gerichtssaal in Luxemburg. Das wirkte noch ein wenig unbeholfen, Präsident Koen Lenaerts verlas nur das Ergebnis, nicht aber die Begründung. Doch man hatte auch so begriffen: Das war, wenigstens aus Sicht des Gerichts, ein ganz besonderer Termin.

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