Europäische UnionEuGH urteilt in Asylstreit

Deutschland kann nach Ablauf einer Frist für Asylverfahren zuständig werden, wenn der eigentlich verantwortliche Staat die Aufnahme Schutzsuchender verweigert. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar. Hintergrund ist die Klage eines Syrers, der in Deutschland Asyl beantragt hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte den Antrag ab, da Italien zuständig sei. Denn die sogenannte Dublin-Verordnung regelt, dass grundsätzlich der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen muss. Allerdings wies der Gerichtshof darauf hin, dass Rücküberstellungen demnach nur innerhalb von grundsätzlich sechs Monaten möglich seien.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: