Europa:Tanz der Gerichte

Das Zentralbank-Urteil geriet zum Mahnschreiben über demokratische Kontrolle und Gewaltenteilung.

Von Stefan Kornelius

Ein Thema prägt die jüngste Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, das nicht nur Europa, sondern die gesamte westliche Welt mit Sorge erfüllt: Wie lassen sich demokratiefeindliche, populistische und gar autoritäre Tendenzen unter Kontrolle halten? Wie lässt sich die Rechtsprechung in ihrer Unabhängigkeit schützen?

Das sind keine trivialen Fragen, weil die Geschichte von Autokratien und Diktaturen in der Regel mit der Gängelung der Meinungsfreiheit und der freien Medien beginnt und flankiert wird von einer Politisierung und letztlich Gleichschaltung der Justiz. Richterliche Unabhängigkeit ist in den Rechtskulturen Europas unterschiedlich verankert, aber eindeutig ist, wo Richter abhängig werden.

Das zweite Leitmotiv des Gerichts heißt Europa mit seinem wuchernden Rechtsrahmen. Auch hier steht die Suche nach dem demokratischen Kern im Mittelpunkt. So verwundert es nicht, dass das Zentralbank-Urteil zum Mahnschreiben über demokratische Kontrolle und Gewaltenteilung geriet. Denn hinter dem Spruch zur Verhältnismäßigkeit der Anleihenkäufe steckt nicht nur Kritik an der Kompetenzkontrolle der Zentralbank, sondern vor allem auch an Methodik und Biss des Europäischen Gerichtshofs.

Ein brutaler Ausdruck ist da im Urteil gefallen: "schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar" sei die Arbeit der europäischen Richter - das ist das juristische Äquivalent einer Herabstufung zum Volltrottel. Ein bisschen weniger Drastik hätte den Respekt dokumentiert, den Karlsruhe vor Luxemburg eigentlich hegt.

Die lange Auseinandersetzung des Verfassungsgerichts mit dem Europäischen Gerichtshof wurde oft als Titanenkampf interpretiert. Das ist Unfug. Dem höchsten Gericht Deutschlands schwebt ein Geschäft auf Augenhöhe vor, dafür gibt es auch gute Gründe: Die Mitgliedstaaten der EU sind nach wie vor Herren der Verträge, europäische Rechtsprechung muss im Wettstreit der Gewalten mit der Korrektur aus den Nationalstaaten rechnen. Allerdings: Für diesen Anpfiff gibt es Regeln - kaum eine Instanz hat dieses heikle Terrain so gut ausgeleuchtet wie das deutsche Verfassungsgericht. Nicht zufällig fällt die Begründung der Zuständigkeit so ausführlich, so werbend aus.

Dass nun der ultimative Konflikt zwischen Karlsruhe und Luxemburg aufgebrochen ist, muss niemanden verwundern. Seit 2012 ringen beide Instanzen um Freiheit und Kontrolle der Zentralbank - und füllen so notdürftig eine Lücke, die Parlamente und Regierungen offensichtlich nicht schließen können. Verfassungsrichter Peter Huber hat es in den vergangenen Jahren jedenfalls nicht an Warnungen mangeln lassen, wohin ein Demokratiedefizit bei europäischen Institutionen führt: geradewegs in den Populismus.

Wenn sich nun die polnische oder die ungarische Regierung auf ihrem Marsch in die Autokratie auf den Zweiten Senat berufen sollte und die europäische Rechtsgemeinschaft aufkündigt, dann muss man ihnen die Schrittfolge in dem komplexen Tanz zwischen dem deutschen und dem europäischen Höchstgericht einbläuen. Hier geht es nicht um Gleichschaltung oder Politisierung wie in Polen, hier geht es um exakt das Gegenteil: Kontrolle, Kompetenzen und die Fortentwicklung europäischen Verfassungsrechts. Die Geschichte der beiden Institutionen spricht Bände. Man muss sie nur lesen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: