Süddeutsche Zeitung

Europa:Rückschlag im Kampf gegen Steuerrabatte

Lesezeit: 2 min

Das EU-Gericht verwirft eine 13-Milliarden-Nachzahlung von Apple an Irland. Das Urteil durchkreuzt die Strategie der Kommission. Die will verhindern, dass Mitgliedsländer sich mit extrem niedrigen Abgaben Vorteile verschaffen.

Von Björn Finke, Brüssel

Der US-Technologiekonzern Apple muss vorerst doch nicht 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen. Das Gericht der EU in Luxemburg hob am Mittwoch die entsprechende Entscheidung der EU-Kommission von 2016 auf und fügte der zuständigen Vizepräsidentin Margrethe Vestager damit eine herbe Niederlage zu. Die Brüsseler Wettbewerbshüterin hatte argumentiert, dass Irland Apple unfaire Steuervorteile gewährt und damit EU-Subventionsregeln gebrochen habe. Die Richter befanden aber, die Behörde sei Beweise schuldig geblieben, dass der iPhone-Hersteller tatsächlich zu wenig gezahlt und unlautere Vergünstigungen genossen habe.

Es wird erwartet, dass die Kommission den Streit in die nächste und letzte Instanz trägt, zum Europäischen Gerichtshof. Trotzdem ist das Urteil ein schwerer Rückschlag für Vestager: Die Dänin hat sich in den vergangenen Jahren mit ihrem Kampf gegen - vermeintliche - Steuerrabatte, mit denen EU-Staaten internationale Konzerne anlocken, profiliert; im Dezember stieg sie zur geschäftsführenden Vizepräsidentin der Kommission auf. Der Apple-Fall war wegen der hohen Summe der spektakulärste. Doch schon im vergangenen September befand das Gericht über zwei ähnliche Entscheidungen der Wettbewerbshüterin. Die Richter gaben Vestager in einem Verfahren recht, bei dem anderen nicht. Da ging es um Steuervorteile der US-Kaffeekette Starbucks in den Niederlanden. Bereits bei diesem Fall monierte das Gericht, eine Vorzugsbehandlung des Unternehmens sei nicht bewiesen worden.

Die nächste Instanz, der Europäische Gerichtshof, konzentriert sich bei Revisionen auf Rechtsfragen. Vestager verlor aber die beiden Fälle, weil die Beweislage offenbar zu dünn war - das dürfte die Erfolgsaussichten in der zweiten Runde schmälern. Deswegen könnten das Apple- und das Starbucks-Urteil den Drang der Kommission bremsen, andere Konzerne zu ähnlichen Nachzahlungen zu verdonnern. So untersucht die Behörde gerade die Steuerarrangements von Ikea und Nike in den Niederlanden und des finnischen Unternehmens Huhtamäki in Luxemburg.

Vestager versprach allerdings nach dem Urteil, ihre Behörde werde weiterhin prüfen, ob "aggressive Steuerplanung" als verbotene Subventionen zu werten sei. Die Kommission werde den Richterspruch "sorgfältig studieren und über mögliche nächste Schritte nachdenken". Die irische Regierung und Apple begrüßten das Urteil. Nach Darstellung des Konzerns sind die Gewinne, die Vestager zufolge in Irland zu versteuern gewesen waren, in Wirklichkeit in den USA versteuert worden. Diese Abgaben habe Apple auch überwiesen, heißt es.

Unabhängig von diesem Streit will die Kommission nun härter gegen Steuerspar-Modelle in Mitgliedstaaten vorgehen. Bereits im Mai warnte die Behörde sechs Länder, dass ihre Gesetze Konzerne zu Steuertricks einladen könnten: Irland, Luxemburg, die Niederlande, Zypern, Malta und Ungarn. EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte am Mittwoch, das verzerre den Binnenmarkt. Er werde versuchen durchzusetzen, dass der Ministerrat, das Entscheidungsgremium der EU-Staaten, in solchen Fällen Gegenmaßnahmen per Mehrheitsbeschluss verabschieden kann und nicht nur einstimmig wie bislang. Länder würden auf diese Weise ihr Vetorecht verlieren.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4968474
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 16.07.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.