Süddeutsche Zeitung

Europa:Grüne fürchten Ende des deutschen Asylrechts

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Es klingt harmlos: Die europäischen Regelungen für den Umgang mit Geflüchteten sollen vereinheitlicht werden. Die Grünen aber fürchten nun, dass das Grundgesetz ausgehebelt wird.

Von Stefan Braun, Berlin

Die Grünen im Bundestag warnen vor einer Aushebelung des deutschen Asylrechts. Sie verweisen dabei auf Pläne der EU-Kommission. Diese sehen vor, das Asylrecht in der Europäischen Union mindestens zum Teil neu zu formulieren und die Regeln dabei nicht nur in der Sache neu zu fassen. Geplant ist außerdem, aus Richtlinien schnell wirksame Verordnungen zu machen. Dies könnte das deutsche Asylrecht obsolet machen, weil Verordnungen sofort gelten und von den nationalen Parlamenten in den einzelnen Mitgliedsstaaten nur in Einzelfällen noch mal verändert werden können. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Katja Keul, sagte der Süddeutschen Zeitung: "Ich fürchte, dass sowohl uns als nationalem Gesetzgeber als auch unserem Verfassungsgericht jede Kompetenz im Bereich des Asylrechts entzogen wird."

Den Plänen der EU-Kommission zufolge sollen die Richtlinien für das Asylverfahren, die Anerkennung, die Aufnahme und den Daueraufenthalt von Flüchtlingen zum Teil neu gefasst und in Verordnungen umgewandelt werden. Das hätte zur Folge, dass es keinen Umsetzungsprozess in den einzelnen Mitgliedsstaaten mehr bräuchte, also auch keine national großzügigeren Regelungen mehr möglich wären. Die Grünen-Politikerin Keul warnt angesichts dessen vor "einer nicht hinnehmbaren Aushebelung" des deutschen Asylrechts. Sie fürchtet, dass das Kernstück, der Grundgesetzartikel 16, durch EU-Recht überlagert werden könnte.

Das Bundesinnenministerium bestätigte am Sonntag der SZ, dass es Pläne der Bundesregierung und der EU-Kommission gebe, das Asylrecht der Gemeinschaft nach den Erfahrungen der letzten beiden Jahre schnell zu vereinheitlichen. So sollen bislang unterschiedliche Systeme beim Verfahren und bei den Leistungen für Asylbewerber angeglichen werden. Dies sei mit der Hilfe von Verordnungen schneller und besser zu erreichen als mit Richtlinien, weil es in diesem Fall für Mitgliedsstaaten selten Ausstiegsklauseln gebe. Das Ministerium trat aber der Behauptung entgegen, mit dem teilweise geplanten Wechsel zu Verordnungen könnte Artikel 16 in Frage stehen. Es gehe um Änderungen bei Verfahren und Leistungen, nicht um den Kern des Asylrechts, hieß es.

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Quelle:
SZ vom 19.12.2016
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