Europa:Beistand ja, nur wie?

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Der ehemalige Finanzminister Theo Waigel sieht für Corona-Bonds keine Rechtsgrundlage. Experten des Referats für EU-Grundsatzangelegenheiten im Bundestag beurteilen das anders.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Im Streit um die gemeinsame Finanzierung der Folgekosten aus der Corona-Pandemie warnt der frühere Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU) vor Aktionismus. "Man meint immer, so schlimm habe es noch nie gestanden. Aber die Geschichte von Europa war immer die einer Abfolge von Krisen, die mehr oder weniger gut bewältigt worden sind", sagte Waigel, einer der Gründer des Euro, am Dienstag der Süddeutschen Zeitung. Europa werde selbstverständlich durch die Corona-Krise kommen. "Das ist alternativlos."

Waigel forderte die Euro-Staaten auf, einander schnell und unkompliziert zu helfen. "Ich bin für direkte, nationale Transfers oder dafür, bestehende Institutionen zu nutzen." Die Europäische Kommission könne "alles zusammenkehren, was an Geldern da ist". Waigel schlägt vor, die Bareinlage des Euro-Rettungsfonds ESM zu erhöhen, damit dieser deutlich mehr Kredite ausgeben kann. Die Europäische Zentralbank helfe schon jetzt mehr, als jede nationale Notenbank allein es je gekonnt habe.

Die Zeit für Euro-Bonds hält Waigel für noch nicht gekommen. Gemeinschaftliche Anleihen setzten neben gemeinsamer Haftung auch gemeinsame Kontrolle der Haushalte voraus. "Dazu habe ich nichts gehört, dass die Staaten dazu bereit sind." Waigel hatte in den 1990er-Jahren federführend an der Währungsunion mitgearbeitet und auf eine Klausel in den Verträgen gedrungen, die festschreibt, dass die Länder mit dem Euro nicht gegenseitig für ihre Schulden haften. Diese Klausel ist die No-Bail-out-Klausel (Artikel 125 AEU-Vertrag).

Die Nichtbeistandsklausel stehe auch den diskutierten Corona-Bonds entgegen, sagte Waigel. Auch eine zeitlich und vom Volumen her begrenzte Anleihe berge "hohe europarechtliche Risiken". Er fürchte, dass das Bundesverfassungsgericht "erhebliche Bedenken geltend machen und möglicherweise den deutschen Institutionen wie der Bundesbank verbieten könnte, an einer solchen Anleihe mitzuwirken".

Der Dienst des Bundestags warnt eindringlich vor einer neuen Schuldenkrise

Die rechtlichen Grundlagen einer Corona-Anleihe hat inzwischen auch der Deutsche Bundestag geprüft. Anders als Waigel kommt das Referat für EU-Grundsatzangelegenheiten zu dem Schluss, dass eine zeitlich und in der Höhe begrenzte Corona-Anleihe rechtlich machbar sei. Aufgrund der historisch beispiellosen Krise stellten sich "neue und derzeit nicht abschließend zu beantwortende Rechtsfragen", heißt es. Sie machen die grundsätzliche Zulässigkeit von Corona-Bonds an zwei Kriterien fest: Wie kann sichergestellt werden, dass die Euro-Staaten trotz der gemeinsamen Anleihen einen Anreiz haben, solide Haushaltspolitik zu betreiben. Und wie ist sichergestellt, dass ein Mitgliedstaat gegenüber seinen Gläubigern für "seinen Anteil" dennoch haftbar bleibt. Die Verfasser verweisen dabei auf die Artikel 122 und 125 AEUV, in denen die Haftung geregelt ist.

Für klassische Euro-Bonds, bei denen die Staaten gesamtschuldnerisch haften, schließen die Autoren "von Verfassungs wegen" eine deutsche Beteiligung aus. Für Corona-Bonds dagegen nicht. Konzepte, die von einer einmaligen und vom Volumen genau bestimmten Emission gemeinsamer Anleihen ausgehen, könnten "potenziell mit den verfassungsrechtlichen Legitimationserfordernissen einer parlamentarischen Beteiligung vereinbar sein".

Der Dienst des Bundestags warnt eindringlich, dass falsch konzipierte Hilfen eine neue, große Schuldenkrise in Europa befördern könnten. In der Debatte müsse mitbedacht werden, dass "die Auswirkungen auf die Schuldenstände der Mitgliedstaaten eine besondere Rolle spielen". Hilfen über den Euro-Rettungsfonds ESM etwa würden "1:1" auf die nationalen Schuldenstände durchschlagen. Der Corona-Bonds-Vorschlag deutscher Ökonomen, eine gemeinsame Anleihe über 1000 Milliarden Euro auszugeben, sorge über besondere Verteilung und Haftung der Mittel dagegen dafür, dass die Schuldenstände der besonders hoch verschuldeten Staaten "unterproportional" stiegen.

© SZ vom 08.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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