Euro-Rettung:Mehr Rechte für den Bundestag

Mehr Mitspracherechte für den Bundestag bei Hilfsaktionen des EU-Rettungsfonds: Ein neues Gesetz soll die Zustimmung des Parlaments bei Grundsatzbeschlüssen vorschreiben - auch die FDP forderte bei ihrer Klausur einen entsprechenden strikten Parlamentsvorbehalt.

Claus Hulverscheidt

Der Bundestag wird mehr Mitspracherechte bei Hilfsaktionen des EU-Rettungsfonds EFSF erhalten. Das verlautete am Dienstag übereinstimmend aus Regierungs- und Koalitionskreisen in Berlin. Im Gespräch ist ein abgestuftes Verfahren - je nach Bedeutung der Entscheidung reicht es von einer Beteiligung des gesamten Parlaments bis zur bloßen Unterrichtung des Haushaltsausschusses. Die Details sollen in den kommenden Tagen ausgearbeitet werden.

Europafahne auf dem Bundestag

Europafahne auf dem Reichstagsgebäude in Berlin: Der Bundestag soll mehr Mitspracherechte bei Hilfsaktionen des EU-Rettungsfonds EFSF erhalten,.

(Foto: dpa)

Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone hatten im Juli vereinbart, das verfügbare Ausleihvolumen des EFSF auf 440 Milliarden Euro aufzustocken und dem Fonds zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben. So soll er künftig nicht nur Darlehen an hoch verschuldete Länder vergeben, sondern auch deren Staatsanleihen aufkaufen dürfen. Im Gegenzug müssen die betroffenen Regierungen strikte Sanierungsprogramme auflegen. Darüber hinaus kann der Fonds einzelnen Euro-Staaten vorbeugende Kredite gewähren, damit ein Land gar nicht erst in Turbulenzen gerät. Ziel aller Maßnahmen ist es, eine Ausweitung der Schuldenkrise über Irland, Griechenland und Portugal hinaus zu verhindern.

Das Kabinett will am Mittwoch eine "Formulierungshilfe" erlassen, auf deren Basis die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EFSF-Reform ins Parlament einbringen sollen. Bislang muss sich die Regierung bei konkreten Hilfsaktionen nur darum "bemühen", die Zustimmung des Haushaltsausschusses zu erhalten. Das für die Zukunft anvisierte Stufenverfahren sieht dagegen vor, dass das Parlament immer dann in Gänze zustimmen muss, wenn es um Grundsatzentscheidungen geht - also etwa um die Frage, ob einem Land geholfen wird und welche Instrumente dabei zum Einsatz kommen. Die Umsetzung beschlossener EFSF-Aktionen könnte dann vom Haushaltsausschuss kontrolliert werden.

Viele Details sind noch offen

Auch die FDP-Fraktion verlangte bei ihrer Klausurtagung am Dienstag eine Stärkung des Parlaments. Demnach soll "der Bundestag vor allen wesentlichen, insbesondere das Haushaltsrecht des Bundestages betreffenden Entscheidungen" seine Zustimmung erteilen. Liegt diese nicht vor, müssen nach Ansicht der FDP die deutschen Vertreter im EFSF "mit Nein stimmen".

Viele Details sind aber noch offen: So gibt es im Parlament beispielsweise die Idee, Anleihekäufe des Fonds zeitlich oder im Betrag zu limitieren. Andererseits muss der EFSF flexibel und rasch handeln können. Eine Zwickmühle: "Wir wollen unsere Rechte wahren, aber benötigen zugleich eine pragmatische Lösung", hieß es in Koalitionskreisen. Auf Ablehnung stieß in der CDU die Forderung der EU-Bankenaufsicht EBA, dass der EFSF klamme Banken direkt unterstützen soll. Der Bundestag soll die EFSF-Reform am 29. September beschließen. Im Oktober steht die Abstimmung über das zweite Hilfspaket für Griechenland an. Athen kündigte am Dienstag Maßnahmen gegen Steuersünder an: Ihre Namen sollen im Internet publiziert werden.

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