Wer in Zukunft Zigaretten per Automat verkaufen will, muss auf strengere Regeln achten. Auch auf den Auswahltasten von Zigarettenautomaten müssen Warnungen wie etwa Schockbilder zu sehen sein, wenn die Tasten Zigarettenpackungen ähneln. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor.
Konkret geht es um Automaten im Supermarkt, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke ausgewählt hat. Künftig reicht es nicht, wenn der Kunde die Fotos und andere Warnungen sieht, kurz bevor er die Packung bezahlt. Stattdessen muss das Bild etwa einer schwarzen Lunge schon am Automaten zu sehen sein.
Hintergrund ist eine Klage der deutschen Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei. An den Kassen in zwei Münchener Supermärkten wurden Zigaretten über entsprechende Automaten angeboten, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. "Zumindest müssen die Auswahltasten die Warnhinweise zeigen", sagte die Initiative.
Nach EU-Recht müssen auch auf Bildern der Schachteln Warnungen - etwa Fotos von amputierten Beinen oder verfaulten Zähnen - zu sehen sein. Wie der EuGH nun klarstellt, ist ein solches "Bild einer Packung" im Sinne des EU-Rechts bereits eine Darstellung, die hinsichtlich der "Umrisse, Proportionen, Farben und Markenlogo" mit einer solchen Packung assoziiert werden kann. Es muss also beispielsweise kein originalgetreues Foto einer Schachtel sein, damit die Darstellung den Regeln des EU-Rechts unterliegt.