EuGH-Urteil:Getretener Quark

Wie viel Milch steckt in der Milch? Gut, dass es Gerichte gibt.

Von Hermann Unterstöger

Vegane Produkte dürfen in ihren Namen keine Elemente wie Milch, Butter, Käse, Sahne oder Joghurt enthalten, so hat es nun der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) entschieden. Wem da die von Schiller in den Handel gebrachte "Milch der frommen Denkart" gerinnt, der kann sich gratulieren, weil auch das keine Milch gemäß § 2 (1) des Milch- und Margarinegesetzes von 1990 ist, nämlich "das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion von zur Milcherzeugung gehaltenen Tierarten".

Die Richter wollten, wie bei derlei Urteilen üblich, den Verbraucher vor Verwechslungen schützen, doch selbst bei mehrmaligem Melken des durchschnittlichen Verbrauchers gewinnt man kein Sekret, aus dem auf dessen nunmehr völlige Verblödung geschlossen werden könnte. Bisher ist kein Fall bekannt, dass er seinen Kaffee mit Bohr- oder Schleifmilch aufgehellt hätte, und wenn er in einer ihm fremden Stadt Milch kaufen will, fragt er auch nicht nach der Milchstraße, sondern nach dem Supermarkt. Nicht einmal der Gleichklang von Milchglas (Becher zum Trinken von Milch) und Milchglas (undurchsichtiges Fensterglas) hat ihn je dazu gebracht, bei plötzlicher Lust auf Milch aus der Toilettentür die Milchglasscheibe herauszubrechen.

Zur Frage, ob solche Urteile unter die Rubrik Quark fallen, vgl. die Anlage 1 zu § 7 der Käseverordnung von 1965.

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