Reaktion auf EZB-Urteil:EuGH weist Karlsruhe in die Schranken

EuGH Luxemburg

Pocht auf seine Zuständigkeit: der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

(Foto: dpa)

Nur sie selbst dürften beurteilen, ob die Handlung eines EU-Organs gegen europäisches Recht verstoße, betonen die Luxemburger Richter.

Drei Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine alleinige Zuständigkeit bei Fragen einer EU-Rechtsverletzung von europäischen Institutionen betont. "Um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren, ist nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten geschaffene EuGH befugt, festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt", erklärte der EuGH am Freitag in Luxemburg. Die nationalen Gerichte seien demgegenüber verpflichtet, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren. "Nur so bleibt die Gleichheit der Mitgliedstaaten in der von ihnen geschaffenen Union gewahrt," erklärte der EuGH.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag die billionschweren Aufkäufe von Staatsanleihen der Euro-Länder durch die EZB als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Mit seinem Urteil stellte sich das deutsche Verfassungsgericht zum ersten Mal überhaupt gegen den EuGH, der Ende 2018 in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis kam, dass die Käufe nicht gegen das EU-Recht verstoßen.

Aus Sicht des EuGH könnten unterschiedliche Ansichten der Gerichte in den EU-Staaten, ob eine Handlung gegen EU-Recht verstößt oder nicht, die Rechtssicherheit beeinträchtigen. Die Einheit der Rechtsordnung in der EU könne dadurch gefährdet werden. Darüber hinaus will sich der EuGH nicht weiter zu dem Urteil aus Karlsruhe äußern.

Schäuble warnt vor Gefahr für den Euro

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich ebenfalls zum Karlsruher Urteil geäußert. Es sei "unausweichlich, aber auch gefährlich", sagte er der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Gefahr bestehe darin, "dass auch die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedstaaten sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen und dem EuGH nicht folgen". Schäuble sieht auch eine Gefahr für den Euro. "Es kann gut sein, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten nun auch der Bestand des Euro in Frage gestellt wird - weil ja jedes nationale Verfassungsgericht für sich urteilen könne", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Diese Situation macht niemandem Freude." Man müsse nun "politisch umso mehr alles daran setzen, Europa zu stärken".

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