Von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beauftragte Experten empfehlen, den Zugang zu Social Media für Kinder unter 13 Jahren in allen Mitgliedsländern zu beschränken. Die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Dienste sollte bis zu dieser Altersgrenze nur unter Aufsicht der Eltern oder in einem pädagogischen Kontext sowie zeitlich begrenzt erfolgen, heißt es in einem in Brüssel vorgestellten Bericht.
Die Experten sprechen sich dafür aus, dass Mitgliedsländer über eine EU-weite Basisregelung hinaus auch höhere Altersgrenzen festlegen könnten. Ab 13 sollten Jugendliche zunehmend selbständig Zugang zu altersentsprechenden Social-Media-Angeboten haben, sagte der Co-Autor des Berichts Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm. Solche Zugänge müssten aber standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen haben.
Deutschland kann Plattformen keine neuen Vorschriften machen
Von der Leyen sagte, man müsse einen schrittweisen Zugang für verschiedene Altersgruppen in Betracht ziehen. Die CDU-Politikerin kündigte einen Vorschlag für nach der Sommerpause an, man werde den Bericht nun zunächst sorgfältig lesen. Die Kommissionspräsidentin sagte, es werde immer deutlicher, dass strengere Vorgaben nötig seien. Sie betonte: „Es ist ganz klar, dass wir altersgerechte Beschränkungen für Plattformen brauchen.“ EVP-Fraktionschef Manfred Weber teilte mit: „Zum Schutz von Kindern gibt es bereits klare Regeln – etwa Altersbeschränkungen für gewaltvolle Filme im Kino. Solche Schutzmechanismen brauchen wir auch in der digitalen Welt.“
Der Vorschlag ist auch für die deutsche Debatte entscheidend, da die Brüsseler Behörde in Teilen der Digitalpolitik ein Vorrecht hat. Deutschland darf zwar seiner Bevölkerung vorschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt ist – dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Die Brüsseler Behörde kann aktuell von den Online-Riesen verlangen, dass sie bestimmte Altersgrenzen auch technisch durchsetzen. Einzelne Mitgliedsländer dürfen keine Regeln mehr erlassen, die mit EU-Recht konkurrieren, sobald es europäische Gesetze gibt.
Ganz neu wären Altersgrenzen und Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz nicht. Besonders große Plattformen wie Youtube, Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (DSA). Artikel 28 zum „Online-Schutz Minderjähriger“ des DSA verpflichtet die Online-Riesen, „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen.
Zudem verlangt die EU-Kommission von den Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten. Die sehen aus Datenschutzgründen oft erst einen Zugang zu den Plattformen ab 13 Jahren vor. Zwar läuft deshalb bereits ein Verfahren der Brüsseler Behörde gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta. Die Experten sprechen sich in ihrem Bericht aber dafür aus, die bestehenden Regeln konsequenter durchzusetzen.

