Süddeutsche Zeitung

EU-Vereinbarungen:Briten-Deal könnte Berlin deutlich entlasten

  • Deutschland zahlt jedes Jahr mehr als 200 Millionen Euro für in anderen EU-Staaten lebende Kinder von Arbeitnehmern, vor allem nach Polen, Rumänien und Tschechien.
  • Nach den mit dem Vereinigten Königreich ausgehandelten EU-Reformen könnten die Überweisungen an den Lebensstandard des jeweiligen Landes angepasst und damit deutlich gesenkt werden.
  • Die neuen Regeln gelten allerdings nur, wenn die Briten im Juni in einem Referendum für den Verbleib in der Staatengemeinschaft stimmen.

Von Alexander Mühlauer, Brüssel

Deutschland könnte vom EU-Pakt mit Großbritannien deutlich profitieren und künftig einen dreistelligen Millionenbetrag an Kindergeld-Zahlungen pro Jahr einsparen. Daten der Bundesagentur für Arbeit zufolge haben deutsche Familienkassen im Jahr 2015 mehr als 200 Millionen Euro an Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten, deren Kinder im EU-Ausland leben, überwiesen. Mehr als die Hälfte des Geldes ging nach Polen, gefolgt von Rumänien und Tschechien.

Die auf Druck von Großbritannien vereinbarte neue Regelung soll es allen EU-Staaten erlauben, die Höhe des Kindergelds künftig vom Lebensstandard im tatsächlichen Aufenthaltsland des Kindes abhängig zu machen. Deutschland könnte die Leistungen demnach deutlich kürzen und die Staatskasse entlasten. Das neue Gesetz würde bis zum Jahr 2020 nur neue Zuwanderer betreffen, danach alle Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

"Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir das auch umsetzen in Deutschland", hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach dem EU-Gipfel in Brüssel gesagt. Darüber solle in der Koalition beraten werden. Merkel verwies darauf, dass Deutschland "im Vergleich der 28 Mitgliedstaaten ein relativ hohes Kindergeld" zahle.

Auch das von der SPD geführte Bundesfamilienministerium äußerte sich positiv zu Merkels Plänen. "Es ist ein gangbarer Weg, dass das Kindergeld für die Kinder, die nicht in Deutschland leben, an die jeweiligen Lebenshaltungskosten des Landes angepasst wird", sagte eine Ministeriumssprecherin. "In der Regel sind die Lebenshaltungskosten dort geringer als in Deutschland", sagte sie.

Die bisherige Regelung

Bislang bekommen Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland von deutschen Familienkassen einen Differenzbetrag ausbezahlt. In Polen etwa beträgt das Kindergeld für unter Fünfjährige 18 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird vom deutschen Kindergeldsatz, der zurzeit bei 190 Euro liegt, abgezogen. Die deutschen Behörden überweisen also monatlich 172 Euro. Allein für die mehr als 64 000 im Ausland lebenden Kindergeldberechtigten mit polnischem Pass bezahlte die Bundesrepublik im vergangenen Jahr mehr als 100 Millionen Euro.

Unklar ist allerdings noch, wie das im Beschluss der Staats- und Regierungschefs formulierte "System einer fakultativen Indexierung von Leistungen für Kinder" genau funktionieren soll. Vor allem die Frage, wie ein Staat den Lebensstandard in den jeweiligen anderen Ländern berechnen soll, muss noch gelöst werden. Ohnehin könnten die EU-Staaten die Regelung erst anwenden, wenn sich die Briten beim Referendum im Juni für den Verbleib ihres Landes in der Europäischen Union entscheiden. Falls ja, muss das Gesetz noch vom Europäischen Parlament beschlossen werden.

Der Europa-Abgeordnete Elmar Brok (CDU) warnte jedoch davor, die neue Regelung in Deutschland überhastet einzuführen. Dies müsse man sich "gut überlegen", denn wenn Menschen aus finanziellen Gründen veranlasst würden, ihre Kinder nach Deutschland nachzuholen, könne das unter dem Strich für die Bundesrepublik teurer werden.

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SZ vom 23.02.2016/ewid
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