EU-Studie:Mehr Opfer von Menschenhandel - aber weniger Verurteilte

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Zwangsarbeit, Prostitution, Organhandel: Die Zahl der Opfer von Menschenhandel ist in der Europäischen Union deutlich gestiegen. Doch gleichzeitig wurden weniger Kriminelle verurteilt. Defizite im Kampf gegen Menschenhändler gibt es auch in Deutschland, bemängelt die EU-Kommission.

In der Europäischen Union werden immer mehr Menschen als Prostituierte oder Zwangsarbeiter ausgebeutet. Das ist das Ergebnis der ersten umfassenden EU-Studie zum Thema Menschenhandel, über die die Welt am Sonntag berichtet. Demnach stieg die Zahl der registrierten Opfer zwischen 2008 und 2010 um 18 Prozent von 6309 auf 9528 pro Jahr. EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström will den Bericht offiziell am Montag in Brüssel vorstellen.

Die Zahl der verurteilten Menschenhändler ist dagegen in den Berichtsjahren um 13 Prozent gesunken, von 1534 im Jahr 2008 auf 1339 im Jahr 2010. In Deutschland sind die Verurteilungen sogar um 15 Prozent zurückgegangen, von 155 auf 131, heißt es in dem Bericht weiter.

Der Studie zufolge sind von 2008 bis 2010 in der EU 23.623 Opfer von Menschenhandel offiziell registriert worden - 68 Prozent davon Frauen, zwölf Prozent Mädchen, 17 Prozent Männer und drei Prozent Jungen. Zwei von drei Betroffenen seien zur Prostitution gezwungen worden. Andere wurden als Arbeitskräfte ausgebeutet, zu Straftaten gezwungen oder dazu, sich ein Organ entnehmen zu lassen. Die meisten Opfer, etwa 61 Prozent, stammen aus EU-Ländern, vor allem aus Rumänien und Bulgarien. Viele kamen auch aus Afrika und Südamerika.

Die EU-Kommission gehe allerdings davon aus, dass diese Zahlen "nur die Spitze des Eisbergs" seien. "Ich bin sehr enttäuscht zu sehen, dass trotz der alarmierenden Tendenzen nur wenige Länder die neue EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt haben", sagte Malmström der Welt am Sonntag.

Die EU-Richtlinie soll helfen, Menschenhandel effektiver zu bekämpfen und die Rechte der Opfer zu stärken. Bisher haben erst fünf von 27 Mitgliedsländern sie vollständig umgesetzt. Auch die Bundesregierung hat die Vorgaben aus Brüssel bislang nicht gesetzlich verankert.

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