Süddeutsche Zeitung

Rechtsstaatlichkeit:Warum das EU-Parlament die Geduld mit von der Leyen verliert

Seit Januar hat die EU-Kommission ein Instrument gegen Rechtsstaatssünder in der Hand. Doch von der Leyen wendet es nicht an - die Mehrheit der Abgeordneten will nun eine Klage gegen ihre Behörde vorbereiten.

Von Matthias Kolb, Brüssel

Dem Rechtsstaat geht es schlecht in einigen EU-Ländern. Anfang Juni verhängten die USA Sanktionen gegen Politiker und Oligarchen in Bulgarien, wegen Korruption und Verbindungen zur Mafia. Im Mai urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Besetzung von Polens Verfassungsgericht "von Illegalität geprägt" sei. Und Ende Januar forderte die EU-Kommission Ungarn auf, das Vergaberecht zu reformieren: Es gebe "systemische Unregelmäßigkeiten", weswegen Betrug bei den Corona-Hilfsgeldern zu erwarten sei.

Um diese Entwicklungen zu stoppen, fehlten lange die Instrumente, doch seit Januar gibt es den Rechtsstaatsmechanismus. Weil die EU-Kommission ihn nicht einsetzt, hat das EU-Parlament mit 506 Stimmen am Donnerstag dafür gestimmt, eine Klage gegen die EU-Kommission einzuleiten. Wird es dazu kommen? Warum hält von der Leyen still und wie argumentiert der Ungar Viktor Orbán? Ein Überblick.

Warum geht das Europaparlament diesen ungewöhnlichen Schritt?

Schon im März hatte das EU-Parlament von der Leyen ein Ultimatum bis zum 1. Juni gestellt, Verfahren gegen Mitgliedstaaten wie Ungarn oder Polen einzuleiten, wo es Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz gibt - dies könnte die korrekte Verwendung von EU-Fördergeldern gefährden. Mit der zweiten Resolution beauftragen fünf der sieben Fraktionen den Parlamentspräsidenten auf, innerhalb von zwei Wochen die Behörde aufzufordern, "ihre Verpflichtungen zu erfüllen". Für die SPD-Europaabgeordnete Katarina Barley zeigt das Votum, dass der "Geduldsfaden" des "Parlaments gerissen" ist.

Welches Ziel hat die neue Rechtsstaatskonditionalität?

Das Instrument wurde während der Verhandlungen über den EU-Haushalt bis 2027 eingeführt. Die Kommission kann die Kürzung von Fördergeldern beantragen, wenn in einem Mitgliedsland wegen einer Verletzung von Grundwerten wie Rechtsstaatlichkeit und Medienfreiheit oder fehlender Neutralität der Staatsverwaltung ein Missbrauch von EU-Mitteln droht. Wichtig beim Rechtsstaatsmechanismus, wie das Instrument auch genannt wird, ist der Bezug zum EU-Haushalt, der sich aus den Steuergeldern aller Bürgerinnen und Bürger speist. Für mögliche Verletzungen des Rechtsstaats gibt es ein eigenes Verfahren, das in Artikel 7 des EU-Vertrags beschrieben ist. 2018 wurde dies gegen Polen und Ungarn eingeleitet - eine Verurteilung könnte zum Entzug der Stimmrechte führen. Da jedoch alle anderen EU-Mitglieder dafür votieren müssten und sich Warschau und Budapest gegenseitig stützen, bleiben die Verfahren wirkungslos.

Warum handelt die Kommission bisher nicht?

Im Herbst hatten Viktor Orbán und Mateusz Morawiecki, die Premierminister aus Ungarn und Polen, den EU-Haushalt und das Corona-Wiederaufbaupaket blockiert, weil sie die Rechtsstaatskonditionalität ablehnen. Bundeskanzlerin Angela Merkel handelte Mitte Dezember einen Kompromiss aus: Die Staats- und Regierungschefs versprachen, dass der Mechanismus erst angewendet werden soll, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) dessen Rechtmäßigkeit überprüft hat. Ihre Klagen reichten Ungarn und Polen im März ein - und es ist offen, wann der EuGH urteilen wird. Viele Abgeordnete sind verärgert darüber, wie die Staats- und Regierungschefs versuchen, sich über das Europaparlament als Gesetzgeber hinwegzusetzen. Für Sven Giegold, Chef der deutschen Grünen im Europaparlament, trifft die Klage "institutionell den Richtigen, aber politisch den Falschen". Er sieht als Hauptursache "für den andauernden Abbau von Rechtsstaatlichkeit, dass die anderen Mitgliedsstaaten jahrelang tatenlos zugeschaut haben". Im SZ-Gespräch fordert er zur Verteidigung der europäischen Rechtsgemeinschaft "weniger Feigheit und mehr Druck von den anderen Regierungen, insbesondere von Deutschland".

Wie rechtfertigt sich die EU-Kommission?

Am Mittwoch versicherte Haushaltskommissar Johannes Hahn erneut, dass kein Fall verloren gehen werde. "Ich bin bis unter die Haarspitze motiviert, dass wir dieses Ding anwenden", sagte er. Gerade deswegen müssten die ersten Fälle sehr gut vorbereitet werden, damit sie nicht vor dem EuGH scheitern. Daher wollte die Behörde gern die EuGH-Urteile zu den Klagen aus Budapest und Warschau abwarten, bevor sie Leitlinien zur Anwendung der Verordnung präsentiert. Diese Empfehlungen will der Christdemokrat Hahn in den nächsten Tagen präsentieren, in diesem Fall halten seine Parteifreunde von der Europäischen Volkspartei (EVP) eine Klage für unnötig. Ohne die größte Fraktion gilt eine Mehrheit als unsicher. Über eine Klage nach Artikel 265 des EU-Vertrages müsste das Parlament nach einer Antwort der Kommission Mitte August entscheiden.

"Die Leitlinien müssen nun in den nächsten zwei Wochen endlich vorgelegt werden und zudem muss die Kommission das Parlament über Schritte gegenüber potentiell betroffener Mitgliedsstaaten offiziell informieren", sagt Monika Hohlmeier (CSU). Angeblich sind neun Länder im Visier der Kommission. Entscheidend sei eine "sorgsame, rechtlich und inhaltlich wasserdichte Aufbereitung", damit sich die EU nicht blamiere, sagt Hohlmeier.

Kritischer äußern sich andere Europaabgeordnete. "Es braucht keine weiteren Leitlinien oder informellen Briefe, sondern klare Ansagen der Kommission an die betroffenen Mitgliedsstaaten, im Visier des Rechtsstaatsmechanismus zu sein", sagt Barley. Für Moritz Körner von der FDP sind die Leitlinien ein "Ablenkungsmanöver" der Mitgliedstaaten und nichts mehr als eine "Verzögerungstaktik". Ursula von der Leyen müsse sich entscheiden, ob ihre Kommission "an unserer Seite für den Rechtsstaat kämpft oder ob sie an der Seite von Viktor Orbán oder der polnischen Regierung" stehe, rief Körner unter Beifall der Abgeordneten. Mit "Nein" stimmten die Fraktionen der hartrechten "Identität und Demokratie" sowie die "Europäischen Konservativen und Reformer" (EKR), zu denen die polnische Regierungspartei PiS gehört. EKR-Fraktionschef Richard Legutko warf der Mehrheit vor, sich außerhalb der Verträge zu bewegen.

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