EU: Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeit sollen künftig bestraft werden können

EU-Staaten überstimmen Ungarn und Polen in Rechtsstaatsstreit

Die Premierminister von Polen, Mateusz Morawiecki (re.) und Ungarn, Viktor Orbán (li.) (hier bei einem Treffen der Visegrád-Staaten Mitte September), hatten mit einer Blockade von wichtigen EU-Entscheidungen zum langfristigen Gemeinschaftshaushalt gedroht, sollte der neue Rechtsstaatsmechanismus eingeführt werden.

(Foto: dpa)

Das hat eine Mehrheit der EU-Staaten beschlossen. Polen und Ungarn wehren sich gegen den Beschluss und drohen mit einer Blockade des Gemeinschaftshaushalts.

Die EU-Staaten haben am Mittwoch in Brüssel mehrheitlich beschlossen, dass Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit künftig mit einer Kürzung von EU-Mitteln bestraft werden können. Ein entsprechender Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bekam die erforderliche Unterstützung. Damit können die Verhandlungen darüber im Europäischen Parlament beginnen. Es wird erwartet, dass das geplante Verfahren dort noch einmal verschärft wird, da der deutsche Vorschlag vielen Parlamentariern nicht weit genug geht.

Der mehrheitliche Beschluss wurde gegen den Widerstand von Ungarn und Polen gefasst. Die beiden Länder hatten damit gedroht, wichtige EU-Entscheidungen wie die zum Gemeinschaftshaushalt blockieren zu wollen, sollte der Rechtsstaatsmechanismus eingeführt werden.

Der deutsche Vorschlag sieht vor, dass eine Kürzung von EU-Finanzhilfen möglich ist, wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit "in hinreichend direkter Weise" Einfluss auf die Haushaltsführung und die finanziellen Interessen der Union haben. Die EU-Kommission wollte Strafen schon dann ermöglichen, wenn ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit die Grundvoraussetzungen für eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu beeinträchtigen droht.

Es hätte nach Auffassung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft allerdings gegen einen Beschluss des EU-Gipfels im Juli verstoßen, daran festzuhalten. Dort hatten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten festgelegt, dass nur "im Fall von Verstößen" Sanktionen möglich sein sollen.

Aus den Reihen des Europaparlaments war die vorgesehene Aufweichung des geplanten Mechanismus zuletzt scharf kritisiert worden. Abgeordnete bezeichneten den Anfang der Woche vorgelegten Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft unter anderem als Zeichen von "Feigheit und Prinzipienlosigkeit". Auch den Regierungen in den Niederlanden, Finnland, Schweden, Dänemark und Belgien geht er nicht weit genug. Sie konnten ihn am Mittwoch aber im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten ebenso wenig blockieren wie Ungarn und Polen.

Die Fraktionschefs der vier großen proeuropäischen Fraktionen hätten zuletzt mehrfach deutlich gemacht, dass Vorschläge, wie sie jetzt auf den Tisch gekommen seien, für das Parlament nicht akzeptabel seien, sagte Parlamentsunterhändler Rasmus Andresen (Grüne) am Dienstag. Wenn es deswegen jetzt zu Verzögerungen bei den Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt und das Corona-Konjunkturprogramm komme, sei das die Verantwortung der Regierungen der Mitgliedstaaten.

Das derzeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten und dem Europaparlament verhandelte EU-Finanzpaket soll nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs aus Corona-Hilfen im Umfang von 750 Milliarden Euro und aus Geldern für die EU-Haushalte von 2021 bis 2027 in Höhe von 1074 Milliarden Euro bestehen.

Der Beschluss der EU-Staaten zum Rechtsstaatlichkeitsmechanismus kommt am gleichen Tag, an dem die EU-Kommission ihren Bericht zur Einhaltung der Rechtstaatlichkeit in den EU-Staaten vorstellt. Bei dem sogenannten Rechtsstaat-TÜV untersucht die Brüsseler Behörde erstmals systematisch den Zustand etwa des Justizwesens oder der Medienlandschaft.

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