EU-Rechtsstaatsberichte:"Systematische Einschüchterung und Sabotage"

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Die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová. (Foto: REUTERS)

Die EU-Kommission sieht in mehreren Mitgliedstaaten Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze. Im Fokus dabei besonders ostmitteleuropäische Länder wie Ungarn - aber auch in Spanien gibt es Probleme.

Von Matthias Kolb, Brüssel, und Karin Janker, Madrid , Brüssel

Es ist ein Versprechen von Ursula von der Leyen, das an diesem Mittwoch eingelöst wird. In ihrer Bewerbungsrede hatte die heutige EU-Kommissionschefin im Juli 2019 angekündigt, dass die Behörde künftig jedes Jahr eine Art "Rechtsstaats-TÜV" für alle 27 Mitgliedstaaten vorlegen solle. Aus diesen Dokumenten, die am Mittag in Brüssel auf einer Pressekonferenz vorgestellt werden, geht hervor, dass die EU-Kommission in mehreren Mitgliedstaaten Probleme durch Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze sieht.

Ernsthafte Bedenken zur Unabhängigkeit der Justiz gibt es nicht nur für Polen und Ungarn, also jenen Mitgliedstaaten, gegen die seit 2017 beziehungsweise 2018 sogenannte Artikel-7-Verfahren wegen des Verstoßes gegen grundlegende Werte der EU laufen. "Herausforderungen" in diesem Bereich gebe es in unterschiedlichen Facetten auch in Bulgarien, Rumänien, Kroatien und der Slowakei, berichtete vorab die Nachrichtenagentur AFP. Die knapp 30 Seiten umfassende "Kommunikation", die die Erkenntnisse bündelt, liegt auch der SZ vor.

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Ungarns rechtsnationalistischer Regierungschef ärgert sich über den Vorwurf, er baue "eine kranke Demokratie" auf - und behauptet, die Tschechin habe damit das ganze Land beleidigt.

In allen Berichten, die bis zu 25 Seiten umfassen, werden für jedes Land vier Bereiche untersucht: Neben dem Justizsystem und der Korruptionsbekämpfung geht es um Medienpluralismus sowie die Gewaltenteilung unter den Institutionen. Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung von Korruptionsfällen gibt es demnach in Tschechien und Malta. Über Ungarn heißt es, dort gäbe es einen "beständigen Mangel an Entschlossenheit", Ermittlungen aufzunehmen und Prozesse zu beginnen, wenn Vorwürfe gegen hochrangige Politiker und Beamte sowie deren Umfeld bekannt würden.

"Zustand der ungarischen Medienlandschaft alarmierend"

Im Bereich der Medienfreiheit bemängelt die Kommission, dass in einigen Mitgliedstaaten Journalisten Drohungen und sowohl verbalen als auch körperlichen Angriffen ausgesetzt seien. Beispiele hierfür gebe es etwa auch in Spanien und Slowenien. Im Spiegel hatte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Věra Jourová, schon am Wochenende beklagt, dass unabhängige Medien in fast allen EU-Ländern unter großem wirtschaftlichen Druck stünden, etwa wegen sinkender Anzeigenerlöse oder Konkurrenz durch Plattformen wie Facebook und Google. Hinzu kommt laut Jourová "die wachsende politische Einflussnahme, und zwar auch im Westen Europas, etwa in Malta oder Spanien". Zudem sagte sie: "Der Zustand der ungarischen Medienlandschaft ist alarmierend."

Das Interview mit dem Wochenmagazin hatte wegen Jourovás Aussagen über Ungarn Schlagzeilen produziert. Die Kommissarin sagte über Ministerpräsident Viktor Orbán: "Ich würde sagen, er baut eine kranke Demokratie auf." Daraufhin hatte dieser von Ursula von der Leyen die Absetzung der tschechischen Juristin gefordert. Zuvor hatte Orbán im Juli beim Sondergipfel über den EU-Haushalt und den Corona-Wiederaufbaufonds eine klare Bindung der Auszahlung von Geldern an die Einhaltung rechtsstaatlicher Kriterien verhindert. In den laufenden Verhandlungen mit dem Europaparlament drohen Ungarn und Polen nun, den sogenannten Eigenmittelbeschluss zu blockieren, wenn die Debatte um den Rechtsstaats-Mechanismus nicht in ihrem Sinne ausgeht.

Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte am Dienstag der Tschechin Jourová ihr "volles Vertrauen" ausgesprochen und erklären lassen, dass die Sorgen der EU-Kommission über die Rechtsstaatlichkeit in Ungarn "wohl bekannt" seien. Nun sind die Mängel Schwarz auf Weiß nachzulesen: So bestehe etwa wie in Malta und Polen die "Gefahr der Politisierung" von Aufsichtsbehörden über die Medien. Weil es an Transparenz und entsprechenden Gesetzen fehle, könne der ungarische Staat "beträchtliche Summen" für Werbung in regierungsnahen Medien platzieren, wodurch indirekt "politischer Einfluss" ausgeübt werden könne.

Die Gründung der Stiftung Kesma, die über ein Konglomerat von mehr als 470 regierungsfreundlichen Medien wacht, sei als "Bedrohung für den Medienpluralismus" zu sehen, zumal die Wettbewerbsbehörden nicht eingebunden worden seien. Nach SZ-Informationen wird im Länderbericht zudem Ungarn kritisiert, wo unabhängige Medien "einer systematischen Einschüchterung und Sabotage" ausgesetzt seien. Auch sei die von der EU-Kommission in mehreren Berichten des "Europäischen Semesters" - also der Zyklus, in dessen Verlauf die EU-Mitgliedstaaten ihre Wirtschafts- und Fiskalpolitik aufeinander abstimmen - gestellte Forderung, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken, ignoriert worden.

Vorab erklärte Jourová, dass sie die EU als Gegenstück zu autoritären Tendenzen verstehe. "Weil ich in der kommunistischen Tschechoslowakei aufgewachsen bin, weiß ich, wie es ist, in einem Land ohne Rechtsstaatlichkeit zu leben", sagte sie. Es sei wichtig für die Analyse, auch die Medienfreiheit einzubeziehen und neben Defiziten auch positive Aspekte zu erwähnen. So habe etwa Ungarn "ein hohes Niveau bei der Digitalisierung" des Justizwesens erreicht. Nach ihrem Verständnis habe Rechtsstaatlichkeit nichts mit linker oder rechter Politik zu tun: "Es geht hier darum, was richtig und was falsch ist."

Rechtsstaatsberichte sollten Debatte eigentlich versachlichen

Ursprünglich hatte die EU-Kommission gehofft, mit dem neue "Rechtsstaats-TÜV" die Diskussion zu versachlichen und weniger emotional zu führen. Gerade die Regierungen in Ungarn und Polen klagen öffentlich über doppelte Standards und angebliche Vorurteile gegenüber den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten. Indem nun alle Länder überprüft und Schwachstellen dokumentiert werden, soll dieser Vorwurf entkräftet und die Mitgliedstaaten angeregt werden, sich von guten Erfahrungen anderswo inspirieren zu lassen.

So werden etwa auch in Spanien, das 1986 der EU beitrat, deutliche Mängel aufgezeigt. Zwar gebe es keine Zweifel an der spanischen Demokratie, die Kommission empfehle jedoch "dringend" eine Reform der Judikative, der rechtsprechenden Gewalt, schreibt die Tageszeitung El País, die vorab Zugang zu dem Papier hatte. So steht seit 2018 eine Reform des obersten Richter-Gremiums aus, des Consejo General del Poder Judicial (CGPJ). Der Generalrat der rechtsprechenden Gewalt ist durch eine politische Blockade quasi gelähmt und befindet sich zudem in einer Glaubwürdigkeitskrise.

Ein weiterer Kritikpunkt des Berichts zielt auf die Unabhängigkeit der Generalstaatsanwaltschaft in Spanien. Die aktuelle Generalstaatsanwältin Dolores Delgado ist seit Februar dieses Jahres im Amt. Bis dahin war sie Justizministerin für die Sozialisten von Premier Pedro Sánchez. Brüssel betont, dass dieser nahtlose Übergang vom Ministeramt an die Spitze der Generalstaatsanwaltschaft die "Wahrnehmung der Unabhängigkeit" beeinträchtigen könne. Die Opposition in Spanien kritisiert die Ernennung von Delgado seit Langem als "völligen Mangel an Unparteilichkeit" und hat im Mai beim Obersten Gerichtshof in Madrid Klage dagegen eingereicht.

Diese beiden Punkte werden in Spanien neue Debatten hervorrufen, denn die angesprochenen Probleme sind schon länger bekannt. Insbesondere die katalanischen Separatisten kritisieren immer wieder eine Verquickung zwischen Judikative und Exekutive und sehen sich als Opfer einer von der Zentralregierung beeinflussten Gerichtsbarkeit.

Kritik am Weisungsrecht der Landesjustizminister

Über den Bericht zu Deutschland hatte sich Věra Jourová, Vizepräsidentin der EU-Kommission, bereits am Wochenende im Interview mit dem Spiegel geäußert. Sie sieht im Weisungsrecht von Landesjustizministern gegenüber Staatsanwälten einen Schwachpunkt des deutschen Justizwesens: "Justizminister sind nun mal Politiker, deshalb ist die Versuchung für sie groß, politischen Einfluss auszuüben." Die Tschechin kritisierte zudem die Dauer von Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik: "Auch wenn die Justiz in Deutschland grundsätzlich gut funktioniert, zeigt unser Bericht, dass Verfahren in erster Instanz immer länger dauern."

Ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren wegen des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist demnach noch immer nicht vom Tisch. "Klar ist: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann so nicht stehen bleiben", sagte Jourová. "Wenn wir es einfach so akzeptierten, wäre das Wasser auf die Mühlen der Regierenden in Ungarn oder Polen. Die Folgen für die EU könnten zerstörerisch sein." Das Karlsruher Gericht hatte Anfang Mai die Wertpapierkäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet und damit den Vorrang des EU-Rechts infrage gestellt.

Mit Material der dpa

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