Rechtsstaatlichkeit:Polens Justizreform verstößt teilweise gegen EU-Recht

June 21, 2021, Warsaw, Masovia, Poland: The Polish and EU flag seen raised on the roof of the Ministry of Culture, Natio

Zwischen der EU und der polnischen Regierung verschärfen sich die Konflikte.

(Foto: Attila Husejnow/imago)

Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Es geht dabei um den Kern der Reform: Das neue Disziplinarrecht erfülle nicht die Ansprüche an die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Richtern.

Das in Polen eingeführte neue Disziplinarrecht für Richter verstößt nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Die beim polnischen Obersten Gericht angesiedelte Disziplinarkammer erfülle nicht alle Ansprüche an die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Richtern, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Polen hatte die für Disziplinarsachen gegen Richter zuständige Kammer 2017 eingerichtet.

Sie ist das Herzstück der umstrittenen Reformen des polnischen Justizsystems der nationalkonservativen PiS-Regierung. Die Disziplinarkammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen. Kritiker dieser Einrichtung befürchten, sie könne dazu dienen, Richter für unbotmäßige Entscheidungen zu maßregeln. Ausgewählt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Landesjustizrat; dieser soll eigentlich die Unabhängigkeit der Richter garantieren. Früher hatten in ihm Richter die Mehrheit, die von anderen Richtern gewählt wurden. Doch seit der PiS-Justizreform Ende 2017 werden die Mitglieder des Gremiums vom Sejm gewählt, einer der beiden Kammern der polnischen Nationalversammlung.

Der EuGH kritisierte, der Landesjustizrat sei ein Organ, das "von der polnischen Exekutive und Legislative wesentlich umgebildet wurde", an seiner Unabhängigkeit gebe es berechtigte Zweifel. Daraus leiten die Richter ab, dass die aus neuen Richtern bestehende Disziplinarkammer möglicherweise ebenfalls nicht ausreichend unabhängig sei.

Ausgangspunkt der Entscheidung vom Donnerstag war ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission eingeleitet hatte. Sie geht seit Längerem gegen Polen vor, weil sie dort grundsätzliche Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verletzt sieht, und klagte gegen die polnischen Justizgesetze beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), um die Tätigkeit der 2017 neu eingerichteten Disziplinarkammer zu verbieten und deren bisherige Entscheidungen aufzuheben. Auch die Kommission beklagte unter anderem die fehlende Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Kammer gegenüber Richtern des Obersten Gerichts.

Polens Justiz wiederum geht ihrerseits auf Konfrontation zur Europäischen Union. Das Verfassungsgericht in Warschau entschied am Mittwoch, dass das Land nicht verpflichtet sei, Anordnungen des EuGH zu befolgen, mit denen dieser den Abbau des Rechtsstaates in Polen korrigieren will.

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