Europäische Union:Wie die EU Polens Strafgelder eintreiben will

Europäische Union: Der Braunkohletagebau Turów liegt nahe der Grenze zu Tschechien und Deutschland. Polen muss wegen des Tagebaus Zwangsgelder zahlen, weigert sich aber.

Der Braunkohletagebau Turów liegt nahe der Grenze zu Tschechien und Deutschland. Polen muss wegen des Tagebaus Zwangsgelder zahlen, weigert sich aber.

(Foto: Radek Petrasek/AP)

Der EuGH hat Warschau hohe Zwangsgelder aufgebrummt, etwa wegen der Demontage des Rechtsstaats. Doch die Regierung zahlt nicht. Jetzt nutzt die Kommission noch nie eingesetzte Instrumente, um an die Millionen zu kommen.

Von Björn Finke, Brüssel, und Karoline Meta Beisel

Polen und die EU steuern auf eine traurige Premiere zu. Noch im Januar könnte die Kommission Fördergelder für den Mitgliedstaat kürzen, um auf diese Weise ausstehende Strafzahlungen einzuziehen. Solch eine Verrechnung ist bislang nie nötig gewesen, weil Regierungen sonst immer brav überweisen, wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) Zwangsgelder verhängt. Doch Warschau weigert sich, die 500 000 Euro pro Tag zu zahlen, die der EuGH der Regierung im September beim Verfahren um den Braunkohletagebau Turów aufgebrummt hat.

Tschechien hatte gegen den Weiterbetrieb der Mine geklagt. Im Mai verlangte das Gericht in einer einstweiligen Anordnung, die Arbeit einzustellen. Da sich Warschau nicht fügte, verhängten die Luxemburger Richter vier Monate später das tägliche Zwangsgeld. Nun wird die Kommission das Geld eintreiben, denn dass solche Strafen am Ende beglichen werden, sei "unvermeidlich", wie ein Kommissionssprecher sagt. Unter Juristen ist dieses Vorgehen der Brüsseler Behörde allerdings nicht ganz unumstritten.

Pikanterweise verdonnerte das Gericht Polen Ende Oktober zu einem zweiten Zwangsgeld: eine Million Euro täglich, weil die Regierung die umstrittene Disziplinarkammer nicht aufgelöst hat, die nach Ansicht der Kommission und des EuGH den Rechtsstaat aushöhlt und EU-Recht widerspricht. Justizkommissar Didier Reynders drohte Polen jüngst in einem Interview, dass die Behörde hier ebenfalls bald die Verrechnung mit Fördergeldern anstoßen werde. Allerdings wird es wohl noch gut zwei Monate dauern, bis die Millionen wirklich gekappt werden können.

Der Streit zwischen der Kommission und Polen um Rechtsstaatlichkeit und das liebe Geld wird sich also zuspitzen. Zumal sich die Behörde auch weigert, die ersten Tranchen aus dem Corona-Hilfstopf an das Land freizugeben. Polen kann sich auf insgesamt 24 Milliarden Euro an nicht-rückzahlbaren Zuschüssen freuen, doch die Kommission fordert zunächst Zusicherungen, was die Unabhängigkeit der Justiz angeht. Außerdem könnte die Behörde bald den neuen Rechtsstaatsmechanismus gegen Polen und Ungarn anwenden - eine Regelung, die es erstmals erlaubt, Fördergelder zurückzuhalten, wenn Rechtsstaatsprobleme im Empfängerland die ordnungsgemäße Verwendung gefährden.

Juristen zweifeln am Vorgehen der EU

Das Verrechnen von ausstehenden Zwangsgeldern mit Brüsseler Hilfen folgt einem klaren Ablaufplan. Wenn Regierungen die Bescheide des EuGH ignorieren, schickt die Kommission eine Zahlungsaufforderung für einen Teil der aufgelaufenen Zwangsgelder. Beim Tagebau-Fall sandte die Behörde am 10. November einen Brief, der die Begleichung der Strafen für den ersten Monat nach dem Urteil, also vom 20. September bis 19. Oktober, verlangt. Das sind 15 Millionen Euro. Da Warschau auch nach der Frist von 45 Tagen nichts überwiesen hatte, schickte die Kommission am 3. Januar eine freundliche Erinnerung und setzte darin eine letzte Frist von 15 Tagen. Die läuft nun aus. Die Generaldirektion Haushalt wird daher prüfen, welche Überweisung aus Brüssel gekappt werden kann. Die Behörde muss Polen zwei Wochen vor dem Einbehalten über diesen Schritt informieren.

Die Kommission sandte zudem zwei weitere Zahlungsaufforderungen für die Zwangsgelder, die von Mitte Oktober bis Mitte November sowie von November bis Dezember fällig waren. Hier stehen jedoch noch die Erinnerungsbriefe aus.

Das Vorhaben, ausstehende Zwangsgelder mit EU-Mitteln zu verrechnen, ist unter Juristen nicht unumstritten. Die meisten finden das Vorgehen der Kommission zwar in Ordnung, weil die Aufrechnung im Europarecht als allgemeiner Rechtsgrundsatz anerkannt sei. "Voraussetzung ist lediglich, dass Forderung und Gegenforderung fällig sind und derselben Rechtsordnung unterliegen", sagt etwa der Berliner Europarechtsexperte Ulrich Karpenstein. "Bei der Verrechnung von EuGH-Zwangsgeldern mit EU-Haushaltsmitteln kann das nicht zweifelhaft sein."

Andere aber sehen in so einer Verrechnung eine Form der Zwangsvollstreckung, die in den EU-Verträgen nicht ausdrücklich vorgesehen ist. "Zahlt ein Mitgliedstaat daher nicht, muss die Kommission ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 Abs. 1 AEUV einleiten", schrieb darum der österreichische Jurist Marcus Klamert 2018 in einer Europarechtszeitschrift. In so einem Anschlussverfahren könnte die Strafe - und damit der Druck - dann nochmals erhöht werden.

Für Polen wird die Verrechnung in diesem Fall am Ende keinen Riesenunterschied machen. Das Land ist der mit Abstand größte Empfänger von EU-Mitteln; im Jahr 2020 flossen 12,4 Milliarden Euro mehr nach Polen als von dort in den EU-Haushalt. Die Zwangsgelder für den Tagebau und die Disziplinarkammer würden sich auf annähernd 550 Millionen Euro pro Jahr summieren - weniger als fünf Prozent des Brüsseler Geldsegens.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: