Das Europäische Parlament hat beschlossen, das EU-Freihandelsabkommen mit Ländern des südamerikanischen Mercosur-Staatenbunds vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg für einen Antrag, ein Gutachten des EuGH einzuholen, ob das Abkommen mit EU-Recht vereinbar ist.
Das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten war am Wochenende in Paraguay nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen unterzeichnet worden. Es muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Die Entscheidung, den EuGH einzubeziehen, könnte den Ratifizierungsprozess um Jahre verzögern und das Inkrafttreten womöglich noch verhindern. Denn das Parlament kann dem Abkommen erst nach Abschluss der Prüfung durch den Gerichtshof zustimmen.
Theoretisch könnte es allerdings schon zuvor vorläufig angewandt werden, wenn die EU-Kommission eine entsprechende Entscheidung trifft. Dafür sprach sich etwa Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf der Plattform X aus. Man sei von der Rechtmäßigkeit des Abkommens überzeugt. Es müsse jetzt vorläufig angewandt werden, forderte Merz.
Mit dem Abkommen soll eine der größten Freihandelszonen der Welt mit über 700 Millionen Einwohnern und einer gemeinsamen Wirtschaftsleistung in Höhe von etwa 19 Billionen Euro entstehen. Durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen soll der Austausch von Waren und Dienstleistungen angekurbelt werden. Die Mercosur-Länder wollen für fast alle Importe die Zölle abschaffen. Auf ihrer Seite betrifft das etwa Autos aus der EU, auf die bislang 35 Prozent Einfuhrzoll erhoben werden. Die EU will im Gegenzug ebenso mehr als 90 Prozent ihrer Einfuhrabgaben auf null senken.
Mercosur ist ein südamerikanischer Staatenbund, zu dem Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay gehören. Bolivien ist seit 2024 formell Mitglied, befindet sich jedoch noch im Prozess der Umsetzung der Mercosur-Normen und ist nicht Vertragspartei des Abkommens mit der EU.
Von der Freihandelszone profitieren würden in erster Linie Agrarerzeuger und Rohstoffkonzerne aus den Mercosur-Staaten, bei neuen Absatz- und Investitionschancen für europäische Unternehmen. Die EU rechnet durch das Abkommen mit einer Steigerung der jährlichen Exporte in den Mercosur-Raum um 39 Prozent. Damit wäre die neue Freihandelszone auch ein Zeichen gegen die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump.
Der Antrag, den EuGH anzurufen, war hauptsächlich von Parlamentarierinnen und Parlamentariern der Linken und Grünen eingereicht worden. Sie kritisieren darin die Aufspaltung des Abkommens in zwei Teile: Der Deal besteht einerseits aus einem Partnerschaftsabkommen, das als umfassender politischer Teil auch in den Mitgliedsstaaten der EU ratifiziert werden muss, und andererseits aus einem Handelsteil, der nur noch der Zustimmung des EU-Parlaments bedarf. Das sei eine Umgehung nationaler Parlamente, heißt es.

Außerdem sehen die Kritikerinnen und Kritiker ein Problem in einem Mechanismus, durch den Mercosur-Staaten Ausgleichsmaßnahmen und Entschädigungen verlangen können. Befürchtet wird zudem, dass EU-Standards bei Verbraucherschutz, Umwelt, Tierwohl beeinträchtigt werden könnten.
Am Dienstag und Mittwoch protestierten in Straßburg Tausende Landwirte gegen das Freihandelsabkommen. Sie fürchten unverhältnismäßige Konkurrenz durch günstige Importe aus Südamerika.


