Verdacht auf GeldwäscheEU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf

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Petr Bystron am Tag nach der Europawahl im Juni 2024 in Berlin.
Petr Bystron am Tag nach der Europawahl im Juni 2024 in Berlin. (Foto: Britta Pedersen/dpa)

Dem Europaparlamentarier wird vorgeworfen, während seiner Zeit im Deutschen Bundestag Geld vom Betreiber eines prorussischen Internetportals angenommen zu haben. Er selbst weist die Vorwürfe zurück.

Eine Mehrheit des Europaparlaments hat sich in Straßburg für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron ausgesprochen. Die Ermittlungen gegen den Abgeordneten wegen des Verdachts der Geldwäsche und Bestechlichkeit können nach diesem Beschluss fortgesetzt werden.

Bystron wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen Internetportals „Voice of Europe“ Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin im Sinne Russlands agiert haben. Zudem wird ihm Steuerhinterziehung „in mindestens fünf Fällen“ und Betrug „in mindestens sechs Fällen“ vorgeworfen, wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments hervorgeht. Bystron selbst weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet das Verfahren als politisch motiviert. „Voice of Europe“ steht im Verdacht, Geld an europäische Politiker gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. Vor rund einem Jahr wurde für die Plattform ein Sendeverbot in der EU beschlossen.

Der Bundestag hob seine Immunität schon im vergangenen Jahr auf

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität bereits im vergangenen Jahr aufgehoben. Anschließend kam es zu mehreren Durchsuchungen bei dem Parlamentarier. Als sich der Justizausschuss des Europaparlaments vor zwei Wochen für die Aufhebung der Immunität Bystrons ausgesprochen hatte, sagte der 52-Jährige auf Anfrage, dass es nach 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise gegen ihn gebe. „Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht haben“, teilte er damals auf Anfrage mit. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter hatte Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder parlamentarische Immunität. Vor der Ermittlungspause hatten bayerische Ermittler unter anderem Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Auch seine Wohnadresse war Ziel der Durchsuchungen. Anfang April hatte das Europaparlament bereits hinsichtlich anderer Vorwürfe Ermittlungen gegen Bystron gestattet. Hintergrund dabei war ein mutmaßlich strafrechtlich relevanter Beitrag auf einem sozialen Netzwerk.

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